Südostschweiz: Trotz Hitlergruss und «Sieg Heil»-Rufen: Das Neonazi-Konzert in Unterwasser bleibt ohne rechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft eröffnet keine Untersuchung. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten.
Das Medienecho war enorm, als Mitte Oktober rund 5000 Neonazis in Unterwasser auftauchten, um ein Konzert zu besuchen. Behörden und Polizei waren vom Aufmarsch völlig überrumpelt (die «Südostschweiz» berichtete). In der Folge erstattete die Stiftung GRA gegen Rassismus und Antisemitismus Anzeige wegen des Verdachts der Rassendiskriminierung gegen unbekannt. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen entschieden, keine Strafuntersuchung zu eröffnen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stiftung GRA will diese zuerst «in Ruhe prüfen», wie Geschäftsführer Dominic Pugatsch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
«Sieg Heil»-Rufe reichen nicht
Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Entscheid damit, dass sich in den eingereichten Akten sowie in den Berichten der Kantonspolizei «keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten» der unbekannten Täterschaft fänden. Auch ergebe sich aus dem Bildmaterial, das in den Medien kursierte, «kein hinreichender Tatverdacht», dass die Rassismus-Strafnorm verletzt wurde. Der auf dem Bildmaterial zu sehende «Hitlergruss» sowie zu hörende «Sieg Heil»-Rufe fielen nicht unter die Strafnorm. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelte die Verwendung des Hitlergrusses unter Gesinnungsgenossen nicht als Verbreitung von Rassismus.
Aus Büchlers Vorstoss wird nichts
Nach der Veranstaltung in Unterwasser zeigten sich auch Politiker empört. So sagte etwa der Schänner CVP-Nationalrat Köbi Büchler in einem Interview mit der «Südostschweiz», es müsse eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Polizei solche Veranstaltungen künftig verhindern könne. Büchler kündigte an, «noch in der Wintersession einen entsprechenden Vorstoss» im Nationalrat einzureichen.
Daraus wird nun aber nichts. Wie Büchler auf Anfrage sagt, habe er zuerst mit dem Chef des Nachrichtendienstes, Markus Seiler, klären wollen, ob ein Vorstoss überhaupt etwas bringen würde. Das Ergebnis: «Die Kompetenz zur Verhinderung solcher Versammlungen liegt beim zuständigen Kanton. Da müssten jetzt also die Kantonsräte aktiv werden», findet Büchler.