Telebasel. In Sissach hängen derzeit Plakate, die eine Person öffentlich als Nazi bezeichnen. Es handelt sich dabei nicht um einen Einzelfall.
Im Raum Sissach waren am Freitagmorgen Poster sichtbar, die einen jungen Mann zeigen. Die Fotos sind unzensiert, auf dem Poster steht sein Name und, am brisantesten, seine Wohnadresse. Der Titel des Posters in Grossbuchstaben: «D. F.* ist ein Nazi».
Neben Bild und Wohnadresse enthält das Poster auch einen Text, in welchem die Herkunft des jungen Mannes, der als Mitglied der rechtsextremen Organisation Junge Tat bezeichnet wird, beschrieben wird. Beschrieben wird auch der ungefähre Standort des Hofes, der seinen Eltern gehört.
Vierzehn Personen «geoutet»
Das Poster in Sissach ist kein Einzelfall. Wer dem QR-Code auf dem Poster folgt, gelangt auf eine Webseite der Organisation Nazifrei. Zuunterst auf der Seite steht «powered by your local antifa». Insgesamt werden vierzehn Personen öffentlich als Nazis geoutet. Der Mann auf den Postern in Sissach ist die Nummer 13. Allesamt mit Bild, Namen, Adresse und einem teilweise sehr ausführlichen Lebenslauf.
Nazifrei startete die sogenannte «antifaschistische Frühlingskampagne» Ende März auf ihrer Webseite. Das Ziel: Jede Woche einen neuen «Nazi der Jungen Tat» zu outen, «bis ihr gesamtes Netzwerk offengelegt ist». Wer einen «Schlussstrich ziehen oder etwas zu sich oder den (Ex-)Kameraden anmerken wolle», könne sich melden.
Drei der vierzehn angegebenen Personen stammen aus Basel. Bei einer Frau steht bei der Frage nach ihrem Beruf, dass sie diesen nach dem «Outing» verloren habe. Auf den aktuellen Fall in Sissach angesprochen sagt Marcel Wyss, Leiter der Kommunikation bei der Baselbieter Polizei, dass solche Aktionen bekannt seien. «In diesen Kreisen wird dies gesamtschweizerisch immer mal wieder gemacht.» Aus den vergangenen zwei Jahren seien ihm im Baselbiet zwei weitere Fälle bekannt.
Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung
Solche Poster sind illegal, da sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Dies bestätigt auch Adrian Plachesi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. «Solche Plakate, die Personen mit Namen, Gesicht und Adresse «outen» stellen offensichtlich eine Persönlichkeitsverletzung dar und müssten zivilrechtlich verfolgt werden.»
Die betroffene Person habe die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einzureichen, sagt Wyss. Eingegangen sei bis anhin aber noch keine. Selbstverständlich ginge man solchen Hinweisen nach und tätige Abklärungen. Wie diese genau aussehen, könne aus ermittlungstechnischen Gründen nicht präzisiert werden. Die Plakate werden entfernt, wie Wyss bestätigt.
Internetpranger kann viele treffen
Das Phänomen des Internetprangers sei alles andere als neu, sagt Martin Schütz, Medienchef der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. «Seit vielen Jahren taucht es auf verschiedenen Webseiten auf – beispielsweise nach der Schlachtfeier in Sempach im Jahr 2008 (rund 250 Neonazis versammelten sich in Sempach bei Luzern) oder eben seit einigen Monaten auf der erwähnten Webseite.»
Ein Internetpranger könne unterschiedliche Personengruppen treffen, beispielsweise auch PolizistInnen. So geschehen im Jahr 2014 als LinksaktivistInnen im Internet Fotos und Namen von insgesamt 54 PolizistInnen, Sicherheitsangestellten, PolitikerInnen und Privatpersonen veröffentlichten, die verantwortlich gewesen seien für die Räumung von Teilen des Wagenplatzes in Basel.
«Wir führen dazu keine Statistik und können eine solche mangels Verschlagwortung auch nicht per Mausklick herstellen», so Schütz zur Häufigkeit von solchen Fällen. Das Phänomen sei in Basel seiner Einschätzung nach derzeit aber kein grösseres Problem als sonst.
*Name der Redaktion bekannt