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Ein 31-Jähriger musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten. Er sei an der Anti-Pnos-Demonstration vor zwei Jahren vorne mit dabei gewesen und habe Steine in Richtung der Beamten geworfen. Das sei seine erste und letzte Demo gewesen, sagte der Beschuldigte vor Gericht aus.
Während sich bei vielen anderen Prozessen zur «Basel Nazifrei»-Demonstration vom November 2018 kleine Versammlungen vor dem Gerichtsgebäude bildeten, war am Donnerstagmorgen nur eine Frau vom Kollektiv «Basel Nazifrei» vor Ort, um dem Beschuldigten ein Gipfeli und Kaffee zu bringen.
Dem 31-jährigen Beschuldigten wurde gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft versuchte Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Landfriedensbruch und Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration vorgeworfen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Und zwar für die Vorwürfe der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie für Landfriedensbruch. «Auf den Videoaufnahmen sind Sie an mehreren Stellen, relativ von Anfang bis Schluss der Demonstration zu sehen, auch an vorderster Front. Und Sie haben diese Steine auch geworfen», so die Gerichtspräsidentin.
«Es war keineswegs meine Absicht, Polizisten zu verletzen»
Videoaufnahmen würden belegen, so der Staatsanwalt, dass der gebürtige Österreicher am entsprechenden Samstag vor zwei Jahren mehrere Steine, unter anderem einen faustgrossen, in Richtung Polizisten geworfen habe. Mit dem Vorwurf konfrontiert, zeigte sich der Mann geständig. Er habe zwar Steine geworfen, aber es seien mehrheitlich kleine gewesen. «Es war ein symbolischer Akt und ich habe mich von der allgemeinen Aggression anstecken lassen. Ich war vorher noch nie an einer Demonstration und werde sicher auch nie mehr an eine gehen», sagte er an der Verhandlung.
Seine Aggression habe sich auch nicht gegen die Beamten gerichtet. «Es war keineswegs meine Absicht, Polizisten zu verletzen und ich bereue es, dass ich das als Symbolik aufgefasst habe», so der Beschuldigte. Dabei sei er nur zufällig vor Ort gewesen, da er am Badischen Bahnhof mit dem Zug angekommen sei. Da habe er die grosse Menschenmenge gesehen und sei aus Neugierde geblieben.
Geständnis und Reue haben zu Strafmilderung geführt
Der Staatsanwalt hatte für alle angeklagten Vergehen insgesamt 19 Monate bedingte Freiheitsstrafe gefordert. Mit den Steinwürfen habe der Beschuldigte teils schwere Verletzungen in Kauf genommen. Da eine Videoaufnahme zeige, wie der Mann vor dem Badischen Bahnhof einen grösseren Stein aus der Jackentasche ziehe, sah der Staatsanwalt Vorsatz gegeben. Die Aufnahme zeige jedoch nicht, wie lange er den Stein bereits in der Tasche gehabt oder erst gerade aufgehoben habe, erwiderte die Verteidigerin.
Das Gericht sprach den Beschuldigten deshalb von den Vorwürfen der versuchten schweren sowie der mehrfach versuchten qualifizierten einfachen Körperverletzung, wie von seiner Verteidigerin beantragt, frei. Für eine Absicht zu Verletzten gebe es nicht genügend Beweise, begründete das Gericht. Auch die Schuld für die Teilnahme an einer unbewilligten Demo sei nicht gegeben, da der Angeklagte «glaubwürdig» angegeben habe, nicht gewusst zu haben, dass die Demonstration unbewilligt war.
Beim Urteil sei berücksichtigt worden, dass er nicht vermummt gewesen sei. Ausserdem sei die Offenheit des Angeklagten im Prozess positiv gewertet worden: «Sie haben heute ein Geständnis abgelegt und ehrliche Reue gezeigt», so die Gerichtspräsidentin.