für Verletzung der Schweigepflicht
sda. Das Tötungsdelikt an einem 19-jährigen mutmasslichen Rechtsextremen vom 27. Januar in Unterseen war geplant. Das haben die Ermittlungen ergeben. Als Tatmotiv steht im Vordergrund, dass das Opfer ein Verschwiegenheitsgebot gebrochen haben soll.
Die Untersuchungsbehörden sind bei der Aufklärung des Tötungsdelikts von Unterseen eine grosses Stück vorangekommen: Der Tatablauf und das Tatmotiv scheinen bis auf einig offene Fragen geklärt, wie der Mitteilung der Kantonspolizei, des Untersuchungsrichteramts Berner Oberland und des Jugendgerichtspräsidenten Oberland vom Mittwoch zu entnehmen ist.
Nach heutigem Wissensstand sei davon auszugehen, dass das spätere Opfer am Abend des 27. Januar vor Mitternacht unter einem Vorwand zum Steindler-Schulhaus in Unterseen gelockt wurde.
Dort wurde er von einem der Angeschuldigten im Auto zur Ruine Weissenau gefahren, wo bereits zwei der mutmasslichen Täter warteten. In der Folge wurden ihm vermutlich mit einem Metallrohr tödliche Verletzungen zugefügt.
Ein Haupttäter
Es scheint, das die Tatwaffe von nur einem der Angeschuldigten benutzt worden ist, während zwei weitere Personen das Opfer mit Fusstritten traktierten. Der vierte Angeschuldigte war bei der Tat nicht dabei, hat allerdings sein Auto zur Verfügung gestellt und an den Planung des Verbrechens teilgenommen.
Der mit einem zylinderähnlichen Metallstück beschwerte Leichnam wurde anschliessend in den Kofferraum des Autos gelegt und in der Nähe der Beatushöhlen in den Thunersee geworfen, wo er knapp einen Monat später gefunden wurde. Diese Stelle soll vor der Tat rekognosziert worden sein. Nach der Tat wurden Spuren verwischt.
Die Tat soll am 27. Januar 2001 erfolgt sein, weil einer der Angeschuldigten kurz danach in die Ferien abreiste.
Rechtsextremer Orden
Zwei der inhaftierten Männer haben vor rund zwei Jahren auf dem «Bödeli» eine in sich geschlossene Zelle gegründet und ihr den Namen «Orden der arischen Ritter» gegeben.
Der Kern der Gruppierung bestand aus den vier Angeschuldigten und dem späteren Opfer. Einer übernahm die Anführerrolle. Dieser bezeichnete die politische Haltung des Ordens als rechtsextrem. Zwei der Angeschuldigten bestreiten, etwas mit rechtsextremem Gedankengut zu tun zu haben. «Ausländer vertreiben»
Ein Ziel der Ordens-Mitglieder scheint es gewesen sein, einzelne unerwünschte Ausländer aus der Region «Bödeli» zu vertreiben. Persönliche Kontakte zu rechtsextremen Organisationen in der Schweiz oder im Ausland will man nicht gehabt haben. Auch sollen keine Anlässe solcher Gruppierungen besucht worden sein.
Hingegen habe man sich Unterlagen der Auslands- und Aufbauorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP/AO) und der Organisation «Blood+Honour» zustellen lassen. Unterlagen wurden auch übers Internet beschafft.
Dokumente sowie mehrere Computer wurden sichergestellt. In Anlehnung an diese Unterlagen will der Anführer ein für die Mitglieder der Gruppierung geltendes Gesetz verfasst haben, worin auch eine Schweigepflicht verankert wurde.
Das Opfer soll sich nicht an diese Schweigepflicht gehalten haben. Innerhalb der Gruppe sei der Ausschluss aus dem Orden sowie die Tötung diskutiert worden. Keiner der Angeschuldigten sprach sich jedoch entschieden gegen das Tötungsdelikt aus.
Finanzierung der Zelle
Im Rahmen der Ermittlungen wird auch untersucht, ob den Angeschuldigten noch weitere strafbare Handlungen zur Last gelegt werden müssen, welche insbesondere auch zur Finanzierung ihrer Zelle gedient haben könnten.