Nach Neonazi-Konzert im Wallis: 18 Organisatoren verurteilt

18.03.2009

Das Bezirksgericht Brig hat 14 Männer und 4 Frauen der rechtsextremen Szene wegen Rassendiskriminierung verurteilt.

Das Bezirksgericht Brig hat 18 Organisatoren eines Neonazi-Treffens in Gamsen im Oberwallis vor dreieinhalb Jahren der Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Drei von ihnen wurden zu bedingten Freiheitsstrafen und die anderen 15 zu bedingten Geldstrafen verurteilt, wie das Gericht am Mittwoch bekannt gab.

Das Konzert fand am 17. September 2005 in der ehemaligen Diskothek «Crazy Palace» in Gamsen statt. Rund 400 Rechtsextreme aus dem In- und Ausland waren damals für das Konzert ins Wallis angereist. Die Polizei identifizierte im Nachgang zu der Veranstaltung 18 Organisatoren aus verschiedenen Kantonen. Sie wurden wegen Rassendiskriminierung verzeigt. Nach dem Treffen hatte ein 17-jähriger Schweizer mit rechtsextremer Gesinnung, der bei der Walliser Kantonspolizei ein Praktikum als Techniker absolvierte, vertrauliche Polizeidokumente kopiert und verbreitet.

Heil-Hitler-Rufe

Das Bezirksgericht Brig hat nun gestützt auf die Gerichtsverhandlung vom vergangenen 22. und 23. Januar die vier Frauen und 14 Männer wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass es anlässlich des Konzerts zu Heil-Hitler-Rufen kam, dass mehrfach der Hitlergruss gemacht wurde sowie eine Band ein antisemitisches Lied gespielt hat, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. In diesem Zusammenhang wurden die Angeklagten wegen Organisierens beziehungsweise Förderns einer rassendiskriminierenden Propagandaaktion verurteilt.

15 Angeklagte wurden zu bedingten Geldstrafen von zehn bis 100 Tagessätzen beziehungsweise insgesamt zwischen 350 und 14’000 Franken verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. In drei Fällen wurde auf Grund von Vorstrafen eine bedingte Freiheitsstrafe ausgefällt. Dabei betrug die Zusatzstrafe in zwei Fällen je 50 Tage Freiheitsstrafe. In einem Fall wurde eine Gesamtstrafe von 13 Monaten Freiheitsstrafe ausgesprochen. Für die Freiheitsstrafen wurde eine Probezeit von fünf Jahren festgelegt.

Verfahrenskosten den Angeklagten auferlegt

Den Angeklagten wurde zusätzlich je eine unbedingte Busse zwischen 150 und 1500 Franken auferlegt. In einem Fall wurde eine unbedingte Verbindungs-Geldstrafe von 9000 Franken ausgesprochen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 9500 Franken wurden den Angeklagten anteilsmässig auferlegt.