LEDer Organisator eines Skinhead-Konzerts

sda

Chézard-Saint-Martin (NE) ist vom Polizeigericht Neuenburg des Vorwurfes der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Verurteilt wurde er hingegen wegen unerlaubten Verkaufs von Getränken.

Von Franz Bläsi,

IWeil der Organisator des Konzertes vom vergangenen März ohne entsprechende Bewilligung Getränke verkauft hat, wurde er zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem muss er Kosten in Höhe von 60 Franken tragen.

Der Vorwurf der Rassendiskriminierung konnte mangels Beweisen nicht aufrecht erhalten werden, bestätigte das Gericht entsprechende Medienberichte. Der Richter bedauerte, die Überweisung des Falles ans Polizeigericht. Diese sei erfolgt, weil die Vorgänge rund um das Konzert in der Öffentlichkeit negativ bewertet worden seien. Eine Verletzung des Strafgesetzes sei aber nicht vorgelegen.

Das Gericht teilte allerdings die Ansicht des Angeklagten nicht, wonach es sich beim Skinhead-Konzert um einen privaten Anlass gehandelt habe. Entsprechen erfolgte die Verurteilung wegen unerlaubten Verkaufs von Getränken.

Mit diesem Urteil ist der Angeklagte aber nicht endgültig vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Er muss sich in einem anderen Verfahren noch verantworten. Dabei geht es um die Einfuhr von CDs, die von den Genfer Zollbehörden entdeckt wurde.

 

 


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