Missbrauch oder lediglich ein Ärgernis?

SolothurnerZeitung

Burgdorf Verfremdung des Wappens? – der Stadtrat behandelt am 21. April ein Dringliches Postulat der GFL

Juristischer Streitfall? Die Emmentaler Sektion der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) verwendet auf ihrer Internetseite ein Emblem, das dem Burgdorfer Wappen sehr ähnlich sieht. Die Grüne Freie Liste Burgdorf fühlt sich dadurch provoziert und fragt sich, ob rechtliche Schritte möglich sind.

Wollen die Rechtsextremen politisch mehr Fuss in der Region Burgdorf fassen? «Wir denken das», sagt Christoph Grimm, Burgdorfer Stadtrat und Grossrat der Grünen Freien Liste (GFL). Ein Anhaltspunkt sei beispielsweise die Gründung der Sektion Emmental der ultrarechten Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) am vergangenen 10. Februar (wir berichteten). Im Weiteren stört ihn und die GFL, dass «die Pnos das Burgdorfer Wappen missbraucht». Besucht man nämlich die Internetseite der Partei, kommt dort ein schwarz-weisses Emblem zum Vorschein, das dem Burgdorfer Wappen sehr ähnlich sieht. Dieses ist mit einem Morgenstern ergänzt – dem Symbol der Pnos.

«Eine Pflicht, etwas zu sagen»

«Wir fühlen uns dadurch provoziert», so Grimm. Deshalb reichte die GFL ein Dringliches Postulat betreffend die Verfremdung des Burgdorfer Wappens durch die Pnos ein. Dieses ist für die Stadtratssitzung vom 21. April traktandiert. Die Partei fordert darin, der Gemeinderat solle «sehr rasch und mit Nachdruck alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um den weiteren Missbrauch des Burgdorfer Wappens durch die Pnos zu unterbinden». Burgdorf habe bereits einen «gewissen schlechten Ruf», ergänzt Christoph Grimm auf Anfrage.

Konkret will die GFL wissen: Darf eine solche Organisation das Burgdorfer Wappen für ihre Zweck benutzen? Es sei eine «Pflicht, dass man hier etwas sagt. Wir müssen die Partei in ihre Schranken weisen». Doch vielleicht wolle die Pnos, dass seine Partei so reagiere, sagt Grimm, «damit sie wieder in die Schlagzeilen kommt». Rechtlich sei das GFL-Anliegen schwierig zu prüfen.

Für die Emmentaler Sektion der Pnos kommt der Schritt der GFL nicht unerwartet. Sie hätten damit gerechnet, «dass sich gewisse Leute in der Region aufregen», sagt Markus Martig, Vorsitzender der Pnos-Sektion Emmental. «Vor allem vonseiten der Grünen und Linken.» Weil das Burgdorfer Wappen «praktisch in jedem Sportverein verwendet wird», mache sich die Pnos keine Sorgen. «Wir erwarten keine rechtlichen Schritte», sagt er. Sie hätten dieses Wappen ausgewählt, weil es am besten zur Region Emmental passe. «Es ist treffend.» Der Morgenstern gehöre dazu – er sei ihr Parteisymbol, «das übertragen wir in die Wappen».

Rechtliche Situation unklar

Ob die Pnos das Burgdor- fer Wappen tatsächlich missbraucht, ist rechtlich unklar. So behandelt das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen zwar den Gebrauch der Wappen von Gemeinden. Dort wird unter anderem festgehalten, dass die Wappen oder die darstellenden Fahnen nicht benutzt werden dürfen, wenn dies gegen die guten Sitten verstösst.

Dieser Begriff «ist offen», sagt Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern. Er könne nicht sagen, ob das von der Pnos abgeänderte Wappen tatsächlich gegen die guten Sitten verstosse. «Das ist relativ schwierig.»

David Lambert, Mitarbeiter des Rechtsdienstes für Marken im Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, sieht es so: «Grundsätzlich darf man Wappen auf Internetseiten verwenden, so lange es nicht täuschend oder respektlos ist.» Die Frage sei, ob die Verwendung des Wappens über die Herkunft oder über amtliche Beziehungen zu einem Gemeinwesen täusche und ob dessen Verwendung gegen die guten Sitten verstosse. Ob die Pnos-Internetseite gegen das Wappenschutzgesetz verstosse, könne letztlich nur die zuständige gerichtliche Behörde entscheiden.