zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Strafmass der Vorinstanz betrug drei Jahre. DerStudent hat zugegeben, zwischen 1995 und 1997 in Brugg und Nussbaumen AG auspolitischen Motiven mit Molotow-Cocktails drei Brandanschläge aufAsylbewerber-Unterkünfte verübt zu haben. Ziel der Anschläge sei es gewesen, “dieRegierung zum Umdenken zu bewegen”. Er habe geglaubt, mit seinen Taten über dieMedien sein Ziel zu erreichen.
Der Unteroffizier der Schweizer Armee rutschte nach eigenen Angaben während der Kantonsschulzeit inBaden in die rechtsextreme Szene und beteiligte sich an Aktionen der Nationalistischen Front Baden (NFB).Der Verteidiger forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Sein der SVP nahestehenderMandant habe heute keine kriminelle Energie mehr.
Der Staatsanwalt forderte eine Bestätigung des vom Bezirksgericht Baden im Herbst 1998 gefällten Urteils.Die Vielzahl der begangenen Straftaten erlaube keine Reduktion des Strafmasses. Als Jus-Student habe derAngeklagte über die schwerwiegenden Folgen und die Auswirkungen seiner Taten gewusst.
Bezirksgericht verzögerte Fall
Das Obergericht gewichtete indessen die Verzögerung des Falles vor dem Bezirksgericht Baden stärker. Esreduzierte das Strafmass deshalb um ein halbes Jahr. Es dürfte sich nicht zu Lasten des Angeklagtenauswirken, dass das Bezirksgericht Baden die Frist für die schriftliche Urteilsbegründung um mehr als das15-fache überschritten habe, erklärte der Obergerichtspräsident. Das Verschulden des Täters, der politisch motiviert in den Asylunterkünften mehrmals Dutzende vonMenschen in Angst und Schrecken versetzt hat, beurteilte das Obergericht als “schwer”. Der junge Mann, dernoch bei seinen Eltern wohnt, habe eine menschenverachtende Einstellung an den Tag gelegt, was nicht miteiner “unfreifen Persönlichkeit” entschuldigt werden könne.
Uni prüft Disziplinarverfahren
Ob das Urteil und die drohende Zuchthausstrafe auch die berufliche Zukunft des Verurteilten beeinflussen,wird sich noch weisen. Die Juristische Fakultät der Uni Zürich will beim Obergericht eine schriftlicheBegründung einfordern und ein Disziplinarverfahren prüfen. Im schlimmsten Fall droht dem Jus-Studenten imachten Semester eine Wegweisung von der Uni.