Ein 22-jähriger Mann, der in einer Gruppe im aargauischen Bremgarten einenMann spitalreif geprügelt und vor einem Kulturlokal randaliert hatte, muss fürneun Monate ins Gefängnis. Die Gruppe gehörte zur rechtsradikalen Szene.
Das Bezirksgericht Bremgarten fällte am Donnerstag die von derStaatsanwaltschaft beantragte Strafe und sprach den im Kanton Aargau wohnhaften Mann wegenKörperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Landfriedensbruchs fürschuldig. Neben der Haftstrafe hat er eine Busse von 1000 Franken zu bezahlen.
«Linken» angegriffen
Am 13. Juli hatten der Verurteilte und acht Männer vor einem von politischlinks stehenden Personen geführten Bremgartner Kulturlokal Schäden angerichtetund mehrere Menschen bedroht. Alle hatten zuvor Alkohol konsumiert. BeimWeggehen trafen der Verurteilte und sechs Minderjährige zufällig ihr Opfer.
Laut Anklage hielten sie den Mann wegen seiner langen Haare für einen«Linken» und begannen unvermittelt, auf ihn einzuschlagen. Er erlitt Knochenbrücheim Gesicht und Verletzungen am ganzen Körper und musste mehrere Tage imSpital verbringen. Der Angeklagte hatte die Vorfälle gestanden.
Von der Szene distanziert
Weshalb es so weit gekommen sei, wisse er nicht, weil er an jenem Abend sehrviel getrunken habe, sagte er dem Gericht. Er bereue das Geschehene undwolle sich beim Opfer entschuldigen. Zu den Mittätern habe er keinen Kontaktmehr. Er habe damals in der rechtsextremen Szene verkehrt, sich aber jetztdistanziert.
Seine Verteidigerin plädierte für höchstens sechs Monate Gefängnis bedingtund 500 Franken Busse. Ihr Mandant sei wegen ausgiebigen Alkoholkonsumsvermindert zurechnungsfähig gewesen. Von seinem Arbeitgeber werde er für seineLeistungen gelobt. An ihm dürfe kein Exempel statuiert werden.
Grosse Gewaltbereitschaft
Das Gericht war anderer Ansicht. Der Verurteilte habe grosseGewaltbereitschaft gezeigt und das unschuldige Opfer im Gesicht angegriffen. Auf Grund derIndizien und Aussagen von jüngeren Gruppenmitgliedern müsse davon ausgegangenwerden, dass er an jenem Abend die Rolle des Anführers übernommen habe.
Dem innert 15 Monaten drei Mal straffällig gewordenen Mann könne keine gutePrognose gestellt werden. Ausserdem habe der Verurteilte nicht wirklich Reuegezeigt und sich beim Opfer auch nicht entschuldigt, befand das Gericht.