Machen sich Vermieter strafbar?
Am Wochenende feierten in Boswil 155 Rechtsextreme eine Party. Die Vermieter hatten vorerst keinen Verdacht geschöpft.
Kann sich ein Vermieter strafbar machen, wenn er Rechtsextremen Räumlichkeiten überlässt?
Urs Hoppler: Ja, er kann sich der Gehilfenschaft zu Rassendiskriminierung strafbar machen. Das wäre der Fall, wenn er weiss oder annehmen muss, dass in den von ihm vermieteten Räumen strafbare Handlungen begangen werden und er damit die Tat durch das Vermieten der Räume fördert.
Was empfehlen sie Privaten und Gemeinden zur Vorbeugung?
Hoppler: Die Angaben der Mietinteressenten genau zu prüfen und wenn berechtigte Zweifel aufkommen bei der Polizei nachzufragen.
Und was sollen die Leute tun, wenn sie feststellen, dass sich Rechtsextreme versammeln?
Hoppler: Ihnen mitteilen, dass
sie keine Versammlung abhalten dürfen und sofort die Polizei benachrichtigen.