«Für den Freispruch gibt es keine Argumentation»

03.04.2009

Ein Gerichtsurteil sorgt für Aufregung: Pnos-Führer Dominic Lüthard darf Multikulti-Miss Whitney Toyloy ungestraft «Geschwür» nennen.

Er bezeichnete die Miss Schweiz im vergangenen Oktober als «braune Schweizerin», die ein «Geschwür verkörpere», das die freie Schweiz «am Auffressen» sei.Dafür musste sich Lüthard jetzt vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Verstoss gegen das Antirassismus-Gesetz. Das Gericht Aarwangen-Wangen sprach den Familienvater aber frei. Damit muss der 26-Jährige auch eine 500-Franken-Busse, die ihm das Untersuchungsrichteramt Burgdorf in dieser Angelegenheit aufgebrummt hatte, nicht bezahlen. Lüthard feiert das Urteil auf der Partei-Homepage als Sieg: «Für die Pnos stellt die abgeschmetterte Klage einen weiteren moralischen Sieg im Kampf für die Meinungsfreiheit dar.» Anwalt und Pnos-Kenner Daniel Kettiger bezeichnet das Urteil als Skandal. «Ein klarer Justizirrtum», sagte er gegenüber 20 Minuten Online. «Für den Freispruch gibt es keine vernünftige Ar-gumentation.» Und Georg Kreis von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sagt: «Erfahrungsgemäss werden gewisse juristische Überlegungen der gesellschaftlichen Bedeutung nicht gerecht. Vieles spricht dafür, dass das hier der Fall ist.»

Weder Whitney Toyloy noch die Miss-Schweiz-Organisa-tion wollte sich zum Urteil äussern. Der Staatsanwalt kann innert zehn Tagen Rekurs einlegen. Darauf zählt Kreis. Es sei nämlich zu beobachten, dass vor allem erste Instanzen in solchen Fällen sehr unterschiedlich urteilten. «Darum ist es gut, wenn jetzt hier eine zweite Instanz ein Auge auf dieses Urteil werfen muss.»

Politiker reagieren empört auf das Urteil

Dunkelhäutige Politiker reagieren empört auf das Gerichtsurteil. «Das darf doch nicht wahr sein», so der Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo. Das Urteil zeige, dass das Antirassismusgesetz ineffizient sei. «Über den Richterspruch bin ich sehr enttäuscht.» Auch der Zürcher SP-Gemeinderat Andrew Katumba zeigt sichirritiert. «Das geht zu weit.» Katumba hofft, dass das Urteil in zweiter Instanz korrigiert wird. «Solche Beleidigungen sollte man in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft einfach nicht aussprechen.» An die Adresse der Pnos-Aktivisten sagt Katumba: «Vergesst nicht, dass nahezu die Hälfte aller Schweizer ausländische Wurzeln hat.»(fis)