Lebenslänglich für zehn SS-Soldaten wegen Nazi-Massaker in Italien

sda

sda. 61 Jahre nach einem der schwersten Nazi- Massaker in Italien hat dasMilitärgericht in La Spezia zehn ehemalige deutsche SS-Soldaten in Abwesenheitzu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Die Richter verkündeten das Urteil am Mittwochabend nach über einjährigenVerhandlungen. Bei dem Verfahren ging es um die Ermordung von 560 Zivilisten imAugust 1944 in der toskanischen Gemeinde Sant´Anna di Stazzema.

„Wir wollen keine Rache, sondern Gerechtigkeit“, kommentierte der Bürgermeisterder Ortschaft, Michele Sillicani, das Urteil. „Endlich haben wir jetztGerechtigkeit.“ Auch Angehörige der Opfer äusserten sich am Abend befriedigtüber das Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes in besonderes schweren Fällen füralle zehn Angeklagten lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte aufFreispruch plädiert. Die ehemaligen SS-Soldaten und -Offiziere sind heuteüber 80 Jahre alt und leben in Deutschland.

Ermittlungen in Deutschland

Die Angeklagten waren alle nicht vor Gericht erschienen, weil Deutschland keineeigenen Staatsbürger ausliefert. Allerdings ermitteln seit längeren auchdeutsche Behörden wegen des Massakers in Sant´Anna.

Bei dem Massaker durch Angehörige der SS-Panzerdivision „Reichsführer SS“kamen im August 1944 etwa 560 Zivilisten ums Leben, darunter viele Frauen undKinder. Nach Berichten von Augenzeugen erschossen die Angehörigen der Einheitihre hilflosen Opfer mit Maschinengewehren und warfen Handgranaten auf sie.Später seien die Leichen in Brand gesteckt worden.

Wegen der Abwesenheit der Angeklagten hatten italienische Kommentatoren voneinem „eher symbolischen als streng juristischen Prozess“ gesprochen.

Wie zahlreiche andere Naziverbrechen wurde das Massaker von Sant´Anna von denitalienischen Behörden über Jahrzehnte nicht verfolgt.

In Rom heisst es, Prozessakten seien über Jahrzehnte bei den Behördenverschwunden, zahlreiche Verfahren „versandet“. Italien habe in der Zeit desKalten Krieges aus politischen Gründen auf die Verfolgung von Nazi-Verbrechenverzichtet.