Basel. Wegen Formfehlern wurde ein Verfahren gegen den Rechtsextremen Ernst Indlekofer eingestellt
Michael Heim
Der Rechtsextreme Ernst Indlekofer wurde wegen Verfahrensfehlern vom Basler Strafgericht verschont. Die Staatsanwaltschaft hatte zu lange mit der Anklage gewartet.
Das Strafgericht hat am Freitag ein Verfahren gegen den Herausgeber der Zeitschrift «Recht und Freiheit», Ernst Indlekofer, aus formellen Gründen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn unter anderem beschuldigt, den Holocaust verleugnet zu haben. Sie forderte eine 15-monatige unbedingte Gefängnisstrafe wegen Rassendiskriminierung.
Ein erstes Mal wurde Indlekofer 1998 einvernommen. Während zweier Wochen sass er gar in Untersuchungshaft. Eine zweite Vernehmung erfolgte 2003. Doch dazwischen ruhten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Zu lange, meint das Strafgericht. Es macht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots sowie in einzelnen Fällen Verjährung geltend. Das Verfahren sei einfach gewesen, betonte Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger. Schon 1998 seien alle Fakten auf dem Tisch gewesen.
Nicht verschont bleibt Indlekofer von den Verfahrungskosten. Das Gericht argumentiert, er habe das Verfahren provoziert und hätte mit einer teilweisen Verurteilung rechnen müssen, falls der Tatbestand meteriell geprüft worden wäre. Die Staatsanwaltschaft glaubt weiter an eine Verurteilung und zieht den Fall ans Appellationsgericht.
Dass Indlekofer nicht verurteilt werden konnte, ärgert Hans Stutz, Beobachter der Rechtsextremen-Szene. «Mein Schluss ist, dass Zuwiderhandlungen gegen das Antirassismusgesetz in Basel nicht sehr dringlich behandelt werden. Die Staatsanwältin muss erklären, weshalb fünf Jahre lang nichts gelaufen ist.» Gegenüber der baz wollte sich die Staatsanwaltschaft wegen des laufenden Rekurses vorerst nicht zum Fall äussern.
Rassistische Behörden? Von einem «Skandal» spricht SP-Nationalrat Remo Gysin, der ein Führungsproblem innerhalb der Staatsanwaltschaft ortet. Er fragt: «Ist das ein Einzelfall oder gibt es bei den Behörden eine rassistisch motivierte Sympathie mit dem Täter? Ist es das Unvermögen, zu erkennen, welch hochpolitischer Tatbestand das ist?» Gysin fordert die Basler Regierung auf, den Fall zu durchleuchten.
Weniger deutlich äussert sich Historiker Georg Kreis, Präsident der Antirassismuskommission. Er sehe das Nicht-Urteil als einen «bedauerlichen Einzelfall», sagt er. «Ich hoffe, dass diese Einschätzung durch die künftige Praxis bestätigt wird.» Er glaubt aber nicht, dass die Einstellung des Verfahrens eine Auswirkung auf Indlekofers Handeln hat.