Klage gegen Stutz ist nun vom Tisch

20 Minuten vom 29.10.2010

Die Strafklage wegen Ehrverletzung gegen den Grossstadtrat Hans Stutz (Grüne) ist vom Amtsstatthalteramt Luzern abgewiesen worden. Grund: Kläger Anian Liebrand (JSVP) leistete innert Frist weder den Kostenvorschuss von tausend Franken noch einen Weisungsschein.

Für Stutz ist deshalb klar: „Liebrand hat laut getrommelt und nichts geliefert. Aber er konnte auch nicht anders, seiner Strafklage mangelte es an Substanz.“ 

 

Stutz hatte in seinem Internet-Blog „Meldungen zu Rechtsextremismus und Rassismus in der Schweiz“ geschrieben, es sei „gut so!“, dass Liebrand bei der Armee nicht befördert worden war. Daraufhin reichte Liebrand die Klage ein. Auf Anfrage sagte er gestern, er sehe sich nach wie vor im Recht. „Weil aber eine SP-Friedensrichterin den Fall behandelt hätte, konnte ich mir kein faires Verfahren erhoffen.“ Liebrand muss nun die Gebühren von hundert Franken bezahlen. mfe