Kritik an Kolumnen von Mörgeli
(sda) Redaktionen müssen die Texte ihrer Kolumnisten und Kolumnistinnen nicht darauf prüfen, ob sie inhaltlich mit der Haltung der Redaktion übereinstimmen. Das hat der Presserat entschieden. Er hat eine Beschwerde gegen «Metropol» abgelehnt, welche von einem Leser eingereicht worden war. Der Mann argumentierte, mit der Veröffentlichung zweier Gastkolumnen des SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli habe das Pendlerblatt gegen die Wahrheitspflicht und das Diskriminierungsverbot verstossen. Im einen Text hatte Mörgeli die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus sowie ein Zürcher Urteil kritisiert, das bei einem Schnitzelbankvers einer Fasnachtsclique eine Verletzung der Antirassismusstrafnorm festgestellt hatte. Im anderen Beitrag thematisierte Mörgeli die aus seiner Sicht übertriebene Aufmerksamkeit, die die Medien und einzelne Politiker rechtsextremistischen Tendenzen widmeten. Er schrieb, möglicherweise wollten die Politiker, die am meisten über Rechtsextremismus sprächen, damit von ihrem eigenen Sündenregister ablenken.
Der Presserat betont in seiner Stellungnahme, die Medienschaffenden müssten bei Kolumnen lediglich prüfen, ob die Texte offensichtliche Verstösse gegen berufsethische Regeln enthalten. Bei den beiden Mörgeli-Kolumnen sei ein solch offensichtlicher Verstoss zu verneinen, schreibt der Presserat.