sda. Der Auftritt der pöbelnden Rechtsextremen am 1. August 2005 auf dem Rütli hat für diese keine rechtlichen Folgen. Die Urner Polizei stellte «keine strafrechtlich relevanten Taten» fest. Karl Egli von der Kantonspolizei Uri bestätigte einen Bericht im «SonntagsBlick». Die Auswertung der Filmaufnahmen habe keine Hinweise auf Taten erbracht, die geahndet werden müssten. «Nicht jede Unflätigkeit ist verboten, auch wenn sie noch so widerlich ist», sagte Egli am Montag auf Anfrage.
Bei der Bundesfeier auf der Rütliwiese hatten Hunderte von Rechtsextremen Bundespräsident Samuel Schmid beschimpft. Während der Ansprache pfiffen und buhten sie jedesmal, wenn Schmid auf die Integration von Ausländern zu sprechen kam.
Weitere Untersuchungen
Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen zum Marsch durch Brunnen, den die Rechtsextremen nach der Rütli-Feier trotz fehlender Bewilligung abhielten. Gegen 13 nachträglich identifizierte Rechtsextreme werde in dieser Sache ermittelt, bestätigte Untersuchungsrichterin Alexandra Haag.
Sie werden indes nicht wegen Rassismus belangt, sondern wegen unerlaubten Marschierens auf der Strasse  wenn überhaupt. Laut der Untersuchungsrichterin ist nämlich noch nicht sicher, ob die Rechtsextremen zur Rechenschaft gezogen werden, da die Polizei sie damals gewähren liess, um eine Eskalation zu vermeiden.