Zwei Schweizer, die am Oktoberfest in Mauren randalierthatten, sind vom Landgericht in Vaduz teilweise schuldiggesprochen worden. Die Strafen fielen jedoch «imZweifel für den Angeklagten» und damit moderat aus.Vaduz. Tumultartige Szenen spielten sich beimOktoberfest vor drei Wochen in Mauren ab. Von einerMassenschlägerei berichteten Augenzeugen, anderequalifizierten die Auseinandersetzungen als Schlachtzwischen Rechtsextremen und türkisch-stämmigenFestbesuchern, wieder andere hatten den Eindruck einerHetzjagd rechtsextremer Kreise gegen Ausländer. DasLandgericht in Vaduz hatte es nicht leicht, angesichtssolch divergierender Aussagen ein Urteil zu fällen.
Sieben Monate, teils bedingt
Der Richter gab nach fast sechsstündiger Verhandlungbekannt, dass das Strafmass für die zwei Angeklagtenauf sieben Monate bemessen werde: Davon wurden vierMonate Haft auf Bewährung festgelegt und drei Monateunbedingt, wobei diese Haftstrafe in eine Geldstrafeumgewandelt wird.
Ein kurzer Blickkontakt zwischen den beidenAngeklagten deutete an, dass die des Raufhandels, derSachbeschädigung und des Widerstandes gegen diePolizei beschuldigten Schweizer mit dem Urteil zufriedenschienen. Der Richter ordnete Entlassung aus derU-Haft, in der sie seit dem 21. September in Vaduzsassen, an. Auf freiem Fuss waren sie amDonnerstagabend trotzdem noch nicht, weil sie fürfremdenpolizeiliche Abklärungen noch in Polizeihaftgenommen wurden.
«Nicht gewollt»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil dieStaatsanwaltschaft keinen spontanen Kommentarwegen einer allfälligen Berufung abgab und dieVerteidigung diese Frage ebenfalls offen liess. Einer derAngeklagten, der sich vorher schon bei dem durch einenSteinwurf schwer verletzten Polizisten entschuldigt hatte,machte für sich geltend, dass alles nicht so geplantgewesen sei und sich aus der Situation etwas ergebenhabe, was er nicht gewollt habe.
Wer warf den Pflasterstein?
Der Richter machte keinen Hehl aus seiner Verurteilungder an der Schlägerei begangenen Taten, gab abergleichzeitig zu verstehen, dass das Urteil damitzusammenhänge, dass keine eindeutigen Beweisevorgelegt werden konnten. Aufgrund eines während derGerichtsverhandlung eingespielten Videos aus einerÜberwachungskamera bemerkte der Richter, dass dortSzenen zu sehen seien, die Liechtenstein bisher nochnicht erlebt habe und hoffentlich nicht mehr erlebe.Keinem der zwei Angeklagten konnte aber zweifelsfreinachgewiesen werden, den Pflasterstein gegen denPolizisten geschleudert und ihn schwer verletzt zuhaben. Ob Sachbeschädigungen auf das Konto derbeiden Angeklagten gehen, liess sich ebenfalls nichtgenau eruieren.
Ungeklärt blieb bei dieser Gerichtsverhandlung, weshalbdie beiden Angeklagten und weitere Personen aus demrechtsextremen Umfeld das Oktoberfest in Maurenaufgesucht hatten. Ebenfalls wurde nicht näher erörtert,ob es eine Absprache der Schweizer Rechtsextremenmit Gleichgesinnten aus Liechtenstein gab. Erwiesen isthingegen, dass einer der Angeklagten «Schlachtrufe»ausgestossen habe, um auf die türkisch-stämmigenGegner ? unter ihnen liechtensteinische Festbesucher ?loszugehen.