Zürcher Oberländer: Wetzikon/Meilen Ein mehrfach vorbestrafter Ex-Skinhead aus Wetzikon hat in Stäfa einen Bekannten seiner Freundin mit einem Bajonett niedergestochen. Das Bezirksgericht Meilen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.
Die Anklage ging von einem Eifersuchtsdrama aus, das auf die Nacht auf den 24. Dezember 2012 datiert. Damals begab sich der heute 23-jährige IV-Rentner aus dem Zürcher Oberland nach Stäfa, wo er zielstrebig die Wohnung eines mutmasslichen Nebenbuhlers aufsuchte. Dabei war der mehrfach vorbestrafte Ex-Skinhead aus Wetzikon mit einem Bajonettmesser bewaffnet. Der Grund des folgenschweren Besuchs: Die Freundin des Beschuldigten hielt sich in der Wohnung des Stäfner Geschädigten auf. Anlass genug für den bewaffneten Sprayer, aus Eifersucht auszurasten.
Mit Bajonett zugestochen
Das spätere Opfer erkannte von der Balkontüre aus die Gefahr und holte ein Küchenmesser hervor – worauf die beiden Männer auf dem Balkon aufeinander losgingen. Wobei der Beschuldigte nach einem kurzen Gerangel die Oberhand gewann und seinen Gegner zu Boden schlug. Dann prügelte er auf den Geschädigten mit seinen Fäusten ein. Als es dem Stäfner trotzdem gelang, sich in eine aufrechte Knieposition zu stemmen, stach der Angreifer zu. Gegen die Brust des Opfers, der mit einer Armbewegung sein Herz schützen konnte. Allerdings wurde er am Handgelenk massiv verletzt. Worauf der Messerstecher das Weite suchte.
Seit dem letzten Mai musste sich der frühere Rechtsextreme wegen versuchter vorsätzlicher Tötung am Bezirksgericht Meilen verantworten. Die Staatsanwaltschaft verlangte dabei mit acht Jahren Freiheitsentzug eine hohe Sanktion. Die Verteidigung verneinte einen Tötungsvorsatz und setzte sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung für eine wesentlich mildere Freiheitsstrafe von 30 Monaten ein. Allerdings vergebens, wie das Bezirksgericht Meilen am Dienstag bekannt gab.
Hohe Freiheitsstrafe
Es verurteilte den jungen IV-Rentner und Drogenkonsumenten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Hausfriedensbruchs, mehrfachen Diebstahls sowie Verkehrs- und Drogendelikten zu einer hohen Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Während des Strafvollzugs ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an. Es verpflichtete den Beschuldigten, dem Privatkläger ein Schmerzensgeld von 4000 Franken zu bezahlen.
Das Gericht führte aus, dass der Zürcher Oberländer mit seinem Verhalten den Tod des Geschädigten in Kauf genommen habe. Vor allem stützte sich das Gericht auf die glaubhaften Darstellungen des Opfers ab.
Als «Skin Toifel» aktiv
Aussergewöhnlich war zudem, dass der Beschuldigte bereits im November 2011 in Uster einem angeblichen Nebenbuhler das Nasenbein gebrochen hatte. Ebenfalls aus Eifersucht. In der Folge kam er noch wegen Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten davon. Damals war der Beschuldigte noch als Skinhead aktiv und sorgte vor allem im Zürcher Oberland unter dem Decknamen «Skin Toifel» auch als Sprayer für Unruhe.
Attila Szenogrady