Südostschweiz: Veranstaltungen wie das Neonazi-Konzert von Mitte Oktober in Unterwasser sollen im Kanton St. Gallen nicht mehr toleriert werden. Das fordert die CVP-GLP-Fraktion von der Regierung mit einem Vorstoss im Kantonsrat.
Unter dem Titel «Extremismus verhindern» reicht die Fraktion von CVP und GLP ihren entsprechenden Vorstoss ein. Darin heisst es: Der Neonazi-Anlass im toggenburgischen Unterwasser mit 5000 Besuchern am 15. Oktober und eine Woche später die Veranstaltung der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn hätten «nicht nur die Bevölkerung schockiert, sondern auch die Behörden völlig überrascht».
Es sei nicht nachvollziehbar, wie die beiden Anlässe ohne Kenntnis von Hallen-Vermietern, Behörden und Polizei durchgeführt werden konnten. Offenbar habe der Nachrichtenfluss zwischen Kanton, Gemeinden und Sicherheitskräften nicht funktioniert, monieren die Parteien.
Regierung soll Verbot prüfen
Die Vorfälle in Unterwasser und Kaltbrunn zeigten, dass das rechtsradikale Gedankengut nicht nur in den Nachbarländern sehr verbreitet sei, sondern auch in der Schweiz viele Anhänger habe. CVP und GLP verurteilten, dass «die grösstenteils ausländischen Neonazis unsere Gastfreundschaft für solche Anlässe missbrauchen».
Die Fraktion verlangt von der Regierung Auskunft darüber, wie auf Stufe Kanton und Gemeinden Veranstaltungen von Extremisten künftig verhindert werden können. Zudem wollen CVP und GLP von der Regierung wissen, ob Rechts- und Linksradikale im Kanton St. Gallen unter Beobachtung stünden und ihre Aktivitäten den Behörden bekannt seien.
Die Regierung soll nun erklären, ob sie ein Verbot von Anlässen der links- und rechtsextremen Szene für nötig halte und auch, ob diesbezüglich gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Die entsprechende Interpellation der CVP-GLP-Fraktion wird in der kommenden Novembersession des Kantonsrats eingereicht.
Bereits kurz nach dem Neonazi-Konzert im Toggenburg zeigte sich die kantonale SP-Grüne-Fraktion ebenso besorgt über die Vorgänge (Ausgabe vom 19. Oktober). In einer einfachen Anfrage an die St. Galler Kantonsregierung wollten die Parteien damals unter anderem wissen, wie ein Konzert mit derart vielen Besuchern als «privat» gelten könne und welche Massnahmen notwendig seien, um solche Neonazi-Konzerte in Zukunft zu verhindern. (sda/so)