sda. Zu 15 Monaten Gefängnis, bedingt auf vier Jahre, hat das BezirksgerichtZurzach AG drei junge Schweizer verurteilt. Die ehemaligen Skinheads hattenim März 2002 in Klingau AG einen damals 17-jährigen Türken lebensgefährlichzusammengeschlagen.
Damit erhöhte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft knapp. Diesehatte für zwei der Täter 14 Monate und für den dritten 15 Monate wegenvorsätzlicher schwerer Körperverletzung, Angriff und Tätlichkeit gefordert. Diezuständige Gerichtschreiberin bestätigte eine entsprechende Meldung der AargauerZeitung vom Donnerstag.
Das Verschulden sei schwer, befand das Gericht. Objektiv gesehen sei dieKörperverletzung schwer gewesen, das habe ein Arztzeugnis bestätigt. Die damals18-jährigen Schweizer hätten damit rechnen müssen, dass sie den Türken schwerverletzen. Die vierjährige Probezeit sei für die drei sicher kein Problem,da sie sich aus der Skinheadszene verabschiedet hätten, begründete dasGericht.
Die Verteidigung beantragte sechs Monate Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre.Der Tatbestand der schweren Körperverletzung sei nicht gegeben, sondern nurTätlichkeit. Dem Opfer hat das Gericht 3000 Franken Schadenersatz und 12 000Franken Genugtuung zugesprochen. So viel hatte der Anwalt gefordert.
Fast verblutet
Die drei Täter schlugen mit einem Hammerstiel, schweren Stiefeln und denFäusten auf das Opfer ein, als dieses bereits am Boden lag. Dabei verletzten sieden Türken vor allem am Kopf.
Die drei Lehrlinge hatten im März vor einem Jahr vor dem Elephanten Pub inKlingnau AG zwei jugendliche Türken angepöbelt, verfolgt und auf der Strassebrutal zusammengeschlagen. Der Ältere verblutete dabei fast. Nur Dank dem einPassant den Schwerverletzten sofort ins Spital brachte, überlebte er.
Sein Kollege, der ihm helfen wollte, wurde dabei nur leicht verletzt. Wiedie Gerichtsschreiberin sagte, hatte er keine Ansprüche geltend gemacht.