Aargauer Zeitung vom 27.08.201
Gesetze Die rechtsextreme Europäische Aktion plant ein Treffen im Raum St.Gallen. In Deutschland und in Österreich wäre das nicht möglich.
Simon Fischer
Die Europäische Aktion des als Holocaust-Leugner bekannten Schweizers Bernhard Schaub will zu einer internationalen Dachorganisation für Rechtsextreme werden. Angestrebt wird etwa ein Europa, das ausschliesslich von Menschen weisser Hautfarbe bevölkert wird.
Nun will die Bewegung erstmals ein «Europa-Fest» veranstalten, wie sie auf ihrer Website ankündigt, bei dem Auftritte von Holocaust-Leugnern aus Deutschland, Österreich, England, Spanien, Schweden, Frankreich und Bulgarien auftreten sollen. Laut einem Bericht des «St.Galler Tagblatts» werden mindestens 100 Teilnehmer erwartet.
Stattfinden soll der Anlass der Europäischen Aktion am 10. September im Raum St.Gallen – genauere Informationen will die Organisation noch nicht preisgeben. Laut dem Zeitungsbericht behält die Kantonspolizei die Entwicklung zwar im Auge. Verhindern kann sie den Anlass aber nur, wenn klare Hinweise darauf bestehen, dass im Rahmen der Veranstaltung die Anti-Rassismus-Strafnorm verletzt wird. In Deutschland und in Österreich gelten diesbezüglich schärfere Gesetze. Eine Durchführung des Anlasses wäre dort wohl nicht möglich.
Trotz der weniger harten Regeln in der Schweiz ist sich die Politik von links bis rechts weitgehend einig, dass es keine schärferen Gesetze braucht. «Wir haben eine gute Gesetzgebung, letztlich ist alles eine Frage der strikten Umsetzung», sagt etwa die grüne St.Galler Nationalrätin Yvonne Gilli.
Das sieht auch der Rechtsexremismus- und Rassismus-Experte Hans Stutz so. «Sollte festgestellt werden, dass es während des Treffens zu Verletzungen der Rassismus-Strafnorm kommt, könnten diese im Nachhinein verfolgt werden», sagt Stutz. Verboten werden könne die Organisation aber nur, wenn sie als Verein organisiert sei und dessen Zweck von einem Gericht als widerrechtlich eingestuft werde. Für Stutz ist deshalb klar: «Das Treffen wird stattfinden – sofern die Organisatoren einen Vermieter finden, der seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt.»