Limmattaler Zeitung.
Ein mehrfach vorbestrafter Neonazi aus dem Zürcher Oberland muss erneut ins Gefängnis. Das Zürcher Bezirksgericht hat den heute 30-Jährigen am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 24 Monaten verurteilt – wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeiten.1
Das Gericht sei davon überzeugt, dass der gelernte Metzger im Juli 2015 anlässlich eines Polterabends in Zürich-Wiedikon einen orthodoxen Juden auf der Strasse angespuckt, beschimpft und ihm den Hitlergruss gezeigt habe, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Zwar gebe es hier nicht ein Beweismittel, das alles sofort klar mache, aber alles zusammen zeige seine Schuld.
„Sie haben sich nicht im Griff und schlagen sehr schnell zu“, sagte der Richter. Mit den bisherigen bedingten und teilbedingten Urteilen hätten die Gerichte dem Schweizer, der die Vorwürfe in Wiedikon bestritt und einen Freispruch forderte, immer wieder eine Chance gegeben – vergeblich. „Sie sind nicht anders zur Vernunft zu bringen als mit einer unbedingten Freiheitsstrafe.“
Gesamtstrafe von 24 Monaten
Aufgrund einer Revision des Strafgesetzbuches, die Anfang Jahr in Kraft trat, musste das Bezirksgericht Zürich nun eine Gesamtstrafe bilden. Der Richter, der den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgte, rechnete vor, dass beide Vorfälle zusammen mit 36 Monaten bestraft worden wären. Da der Mann 12 Monate davon bereits im Gefängnis sass, bleiben 24 Monate übrig.
Zudem muss der Mann eine Busse von 1000 Franken und dem Opfer eine Genugtuung von 3000 Franken plus eine Prozessentschädigung bezahlen. Der Anwalt des Opfers kündigte während seines Plädoyers bereits an, dass das Geld an eine jüdische Institution gespendet werde – quasi als doppelte Bestrafung für den Neonazi.
Die Gerichts- und Untersuchungskosten bürdet ihm das Gericht hingegen nicht auf, „damit Sie nicht mit einem unüberwindbaren Schuldenberg konfrontiert werden, wenn Sie aus dem Strafvollzug entlassen werden“, so der Richter nachsichtig.
Richter schliesst Verwechslung aus
Der Mann, der als Sänger der Rechtsrock-Band Amok bekannt wurde, argumentierte vor Gericht vergeblich, dass er sich von der Gewalt distanziert habe und sofort weglaufe, wenn die Stimmung kritisch oder aggressiv werde. „Ich bin nicht mehr der Gleiche und habe im Gefängnis einen Lebenswandel durchgemacht.“
So habe er denn auch den Polterabend im Juli 2015 verlassen, als er merkte, dass die Stimmung kippte und es interne Streitereien gab. Er habe daher den ganzen Vorfall gar nicht mitbekommen – bis die Polizei ihn aus einem Taxi holte und zurück zur Polterabend-Gruppe brachte.
Der Metzger vermutete eine Verwechslung: Die Leute aus der etwa 20-köpfigen Polterabend-Gruppe seien alle tätowiert gewesen, trugen ungefähr die gleichen Kleider und sahen grimmig aus. Dies schloss der Richter hingegen aus, die anwesenden Zeugen hätten ihn als Täter genannt.
Trotz seiner angeblichen Läuterung – ganz von der Szene verabschiedet hat sich der 30-Jährige übrigens nicht: Er singt noch immer in der Band, die laut Aussagen des Beschuldigten jedes Lied vor der Veröffentlichung von einem Anwalt prüfen lässt. „Die Musik ist mein Ventil, mein Hobby, meine Leidenschaft“, sagte er. „Dadurch kann ich ausdrücken, was ich denke.“ (sda/sam)