sda. Der Walliser SVP-Nationalrat ficht die Verurteilung von Mitte August wegen Rassendiskriminierung an. Sein Anwalt Marc Bonnant hat einen Rekurs beim Bezirksgericht Sitten eingereicht.
Bonnant bestätigte der Nachrichtenagentur sda am Montag einen entsprechenden Bericht des Walliser Radios Rhône FM. Jean-Luc Addor war erstinstanzlich wegen der Verletzung der Anti-Rassismusstrafnorm zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 60 Tagessätze zu je 300 Franken und gilt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken und auch die Gerichts- und Verfahrenskosten gehen zu Lasten des verurteilten SVP-Nationalrats.
Auslöser des Prozesses war der Tweet „on en redemande“ (wir wollen mehr davon) nach einem Tötungsdelikt in einer Moschee in St. Gallen im August 2014. Der Islamische Zentralrat Schweiz hatte nach diesen Äusserungen gegen Addor Strafanzeige eingereicht.