Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von Mitgliedern der Band Indiziert gegen die Berner Zeitung BZ abgewiesen.
Ende Dezember 2004 berichtete die Berner Zeitung über ein geplantes Konzert der rechtsextremen Band Indiziert in Bützberg. Die Redaktion stützte sich darin auf ein Communiqué der Organisation Antifa Bern, welches auf das Konzert aufmerksam gemacht hatte.
Im Bericht nannte die BZ die Namen der Bandmitglieder und erwähnte, dass diese früher «wegen rechtsextremer Gewalt mit dem Gesetz in Konflikt geraten» waren. Einen ähnlichen Artikel publizierte das «Langenthaler Tagblatt». Auf Grund der Medienberichte zogen die Thunstetter Behörden die Bewilligung für das Konzert zurück.
Beschwerde
Die drei Bandmitglieder – die Brüder Alexander und Cédric Rohrbach, Burgdorf, sowie Dominic Lüthard, Glashütten AG – reichten daraufhin eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Die Zeitungen hätten ihre Namen nicht nennen und ihre Straftaten nicht erwähnen dürfen, kritisierten sie. Zudem hätten die Angaben aus dem Communiqué von Antifa nicht weiterverbreitet werden sollen. Der Presserat verlangte deshalb bei der Berner Zeitung und dem «Langenthaler Tagblatt» Stellungnahmen zu den Artikeln.
Abgewiesen
Der Presserat – Präsident ist der ehemalige Fernsehmann und Chefredaktor Peter Studer – hat jetzt seinen Entscheid zur Beschwerde der «Indiziert»-Mitglieder bekannt gegeben. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Der Presserat macht geltend, wer als Mitglied einer Rockband an Konzerten öffentlich auftrete, «nimmt in Kauf, zum Gegenstand einer identifizierenden Berichterstattung zu werden».
Und: Bei der Erwähnung einer strafrechtlichen Verurteilung sei zwar eine starke Zurückhaltung zu fordern. Wenn aber zwischen dem Anlass der Berichterstattung (Rechtsextremismus) und einer früheren strafrechtlichen Verurteilung «ein enger sachlicher Zusammenhang» bestehe, dürfe die Verurteilung ausnahmsweise erwähnt werden, sofern sie nicht allzu weit zurückliege.