Thurgauer Zeitung. Ein Hinterthurgauer steht wegen Hausfriedensbruchs und der Weigerung, beim Einkaufen eine Make zu tragen, vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Diesem spricht der 43-Jährige jedoch jegliche Autorität ab.
Es war ein Bild, wie man es eher von Mafia-Prozessen gewohnt ist: Am Donnerstagnachmittag riegelte ein Dutzend Polizistinnen und Polizisten mit vier Einsatzfahrzeugen das Bezirksgericht Münchwilen ab.
Dass dieses Aufgebot nicht übertrieben war, sollte sich bald zeigen. Zwar stand, salopp gesagt, lediglich eine Lappalie auf der Traktandenliste: Einsprache gegen zwei Bussen von gesamt 900 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe. Indes stand ein Coronaskeptiker vor Gericht, der es verstanden hatte, im Vorfeld des Prozesses seine Anhängerinnen und Anhänger zu mobilisieren. So standen auf dem Parkplatz des Gerichts schon vor Prozessbeginn rund 100 Personen. Die waren zwar laut, aber ohne die üblichen Utensilien wie Kuhglocken oder Transparente ausgestattet.
Beim Einkaufen Hausverbot und Maskenpflicht ignoriert
Der Beschuldigte, ein 43-jähriger Hinterthurgauer, hatte im Frühling 2021 bei einem Sirnacher Grossverteiler eingekauft. Dabei scherte er sich weder um die geltende Maskenpflicht, noch um das bereits gegen ihn ausgesprochene Hausverbot in sämtlichen Ostschweizer Filialen dieses Grossverteilers.
Dass er auch am Donnerstag vor Gericht auf die Makenpflicht pfiff, sei hier nur am Rande erwähnt. Schliesslich weigerte er sich überhaupt, das Gericht als Instanz anzuerkennen. Es begann schon damit, dass er der Aufforderung des Gerichtsvorsitzenden, er möge sich setzen, partout nicht nachkommen wollte. Hierfür hatte er eigens eine Fotokopie seiner Identitätskarte vorbereitet und auf den Platz des Beschuldigten gelegt. «Die Person sitzt, der Mensch steht vor Ihnen», sagte er wiederholt in unterschiedlichen Lautstärken.
Eine Befragung durch den Richter wollte er nicht akzeptieren. Noch nicht einmal, dass dieser den Prozess überhaupt eröffnet. «Ausser dem allheiligen Gott hat niemand das Recht, über mich zu richten», meinte der Mann, nannte den Richter einen Schurken und drohte ihm schliesslich, er werde diesen Prozess noch bereuen. «Sie können einem Eidgenossen nicht übers Wort fahren», herrschte er das Gericht an.
Gerichtsvorsitzender beweist viel Geduld
Indes bewies der Gerichtsvorsitzende geradezu eine Engelsgeduld, blieb stets sachlich und liess sich auf keinerlei Spielchen des Angeklagten ein. Dieser wiederum versuchte, sich mit den beiden im Saal anwesenden Polizisten zu verbrüdern:
«Sie sind doch in gewisser Weise auch Soldaten, wir kämpfen für dieselbe Seite.»
Nur hatten offensichtlich auch die Gesetzeshüter kein Musikgehör für das staatsfeindliche Gebaren des Beschuldigten.
Als die Situation schliesslich zu festgefahren war, meinte der Richter, man werde die Angelegenheit dann eben in Abwesenheit des Angeklagten weiter beraten und das Urteil schriftlich eröffnen. Über einer Stunde später hatte sich dann auch noch die Demonstration auf dem Gerichtsparkplatz aufgelöst.