Hooliganismus soll besser bekämpft werden

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sda. Gewalt bei Sportveranstaltungen soll in der Schweiz wirkungsvollerbekämpft werden. Der Bundesrat will mit Blick auf dieFussball-Europameisterschaft EURO 08 neue präventive Massnahmen einführen. Erhat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die gewalttätigen Ausschreitungen bei Fussball- und Eishockeyspielen seien zueinem Sicherheitsproblem geworden, das auf nationaler Ebene angegangen werdenmüsse, schreibt das EJPD. Die privaten Stadionverbote könnten ohnezusätzliche polizeiliche Massnahmen nicht durchgesetzt werden.

1000 potenziell Betroffene

Das Bundesamt für Polizei schätzt die Anzahl der Personen, die an Fussball-und Eishockeyspielen gezielt Ausschreitungen provozieren, auf rund 400.Zusätzlich beteiligten sich rund 600 weitere Personen gelegentlich anGewalttätigkeiten und Sachbeschädigungen.

Der Gesetzesentwurf ist Bestandteil von zwei Rechtssetzungspaketen im Bereichdes Staatsschutzes. Im ersten Paket, das bereits in der Vernehmlassung war,wurde eine Rechtsgrundlage für eine nationale Hooligan-Datenbankvorgeschlagen.

Zusätzlich sollen präventive polizeiliche Massnahmen wie Rayonverbot,Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam gegen Hooligansergriffen werden können. Die Botschaft soll dem Bundesrat noch in diesem Jahrvorgelegt werden, damit die Massnahmen spätestens bis zur EURO 08 eingeführtsind.

Auch Ausland schützen

Das vorgesehene Rayonverbot untersagt einem polizeilich bekannten Hooligan, sichwährend der Dauer einer bestimmten Sportveranstaltung innerhalb einesfestgelegten Gebietes (Rayon) rund um den Veranstaltungsort aufzuhalten. Dieeinzelnen Rayons werden von den Kantonen bestimmt.

Mit einer Ausreisebeschränkung soll das Bundesamt für Polizei verhindern, dassPersonen, die im Inland aus Sicherheitsgründen von den Stadien ferngehaltenwerden, im Ausland ihr Unwesen treiben können. In der Praxis sind Fälle vonSportfans bekannt, die zuhause nie, im Ausland aber regelmässig gewalttätigwerden.

24 Stunden Haft

Im Unterschied zum Rayonverbot und der Ausreisebeschränkung, mit denen einVerbot verhängt wird, ist die Meldeauflage ein Verhaltensgebot. Die davonbetroffene Person wird bei Strafe im Unterlassungsfall dazu verpflichtet, sichan genau bestimmten Zeitpunkten bei einer bestimmten Polizeistelle zu melden.

Der Polizeigewahrsam ist als „ultima ratio“ gegen besonders renitenteGewalttäter ausgestaltet. Die Massnahme ist nur zulässig, wenn mildereMassnahmen nicht befolgt wurden und konkrete Indizien vorliegen, dass sich diebetreffende Person weiterhin an Ausschreitungen bei Sportveranstaltungenbeteiligen will.

Die Dauer des Gewahrsams ist auf längstens 24 Stunden beschränkt. Den von denMassnahmen betroffenen Personen stehen die ordentlichen Rechtsmittel derKantone oder des Bundes offen. Rechtmässigkeit und Angemessenheit einerMassnahme können im konkreten Fall überprüft werden. Die Vernehmlassungdauert bis zum 24. Juni.