Der Bund. Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor hatte eine Journalistin diffamiert. Medien und Verbände zeigen sich über das Urteil erfreut.
Der in Lausanne lebende rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral ist wegen Homophobie von der Waadtländer Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Holocaust-Leugner hatte eine Journalistin beleidigt, die im vergangenen Sommer einen Artikel über ihn veröffentlicht hatte.
Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Äusserungen, die Soral in einem Video auf seiner Website Egalité et Réconciliation (E&R) gemacht hatte. Darin hatte er die Journalistin wegen ihrer Artikel in den Tageszeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» unter anderem als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin» bezeichnet.
Dabei deutete er an, dass der Begriff queer gleichbedeutend sei mit gestört. Die Journalistin hatte deswegen im vergangenen September Strafanzeige erstattet.
Berufsverbände begrüssen Urteil
Der Journalistenverband Impressum begrüsst, dass Soral der Verleumdung, der Homophobie und des Aufrufs zum Hass für schuldig befunden wurde, wie es in einer Mitteilung heisst. Es sei nicht akzeptabel, dass Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs solchen beleidigenden und unzulässigen Äusserungen ausgesetzt würden.
Auch «24 heures» zeigte sich zufrieden. Der Generalstaatsanwalt sei der Ansicht, dass Herr Soral versuche, bei seinem Publikum homophobe Gefühle zu wecken, schreibt die Zeitung in einer Stellungnahme. Seine Aussage habe darauf abgezielt, «Verachtung gegenüber der Klägerin als Lesbe und im weiteren Sinne gegenüber Mitgliedern der homosexuellen Gemeinschaft» zu verbreiten.
Die Gewerkschaft Syndicom zeigte sich ebenfalls erfreut. Das Urteil erinnere daran, dass Homophobie keine Meinung sei. Der Fall zeige auch auf, dass Aggressionen, Angriffe und Belästigungen gegenüber Medienschaffenden zunähmen. «Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Medienschaffende geschützt und verteidigt werden, da sonst die Pressefreiheit und das Recht auf Information bedroht sind», schreibt Syndicom.
Pink Cross, die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Vogay und die Vereinigung Lilith hatten die diskriminierenden Aussagen ebenfalls bei der Justiz angezeigt.
Bereits mehrmals verurteilt
Laut «24 heures» muss Soral zudem eine Geldstrafe von 1500 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 1950 Franken übernehmen. Der 63-jährige Alain Bonnet, wie Soral mit bürgerlichem Namen heisst, wurde in Frankreich bereits rund 20 Mal verurteilt, wegen antisemitischer Äusserungen, Leugnen des Holocausts, Verleumdung und Beleidigung.
Bekanntheit erlangte Soral insbesondere auch durch seine Zusammenarbeit mit dem rechtsextremen französischen Komiker Dieudonné. Eine Berufung gegen den Strafbefehl der Waadtländer Staatsanwaltschaft ist innerhalb von zehn Tagen möglich.
SDA/oli