Gefängnisstrafe
ap. Der 76jährige Max Wahl muss wegen Rassendiskriminierung für 45 Tage ins Gefängnis. Das Obergericht desKantons Zürich hat am Freitag ein erstinstanzliches Urteil gegen den in Deutschland einschlägig vorbestraftenehemaligen Verleger des Rechtsblattes «Der Eidgenoss» bestätigt.