Haupttäter Marcel M. und sein Verteidiger Marcel Grass ziehen das Urteil an das Obergericht weiter.
Das gab Grass gestern unmittelbar nach der Urteilsbegründung bekannt. Vor Obergericht will er «formelle und materielle Einwände» gegen das psychiatrische Gutachten von Volker Dittmann vorbringen – wie er das bereits im gestern zu Ende gegangenen erstinstanzlichen Prozess erfolglos versucht hatte. Grass liess zudem gestern verlauten, dass er von mehreren Personen «Morddrohungen in jeglicher Form» erhalten habe – weil er Haupttäter Marcel M. verteidige. Die Polizei sei eingeschaltet, sagte Grass gestern.
Mit dem Urteil «über weite Strecken zufrieden» ist Staatsanwalt Hans-Peter Schürch. Er hatte für den Haupttäter Marcel M. eine lebenslängliche Zuchthausstrafe gefordert, für die Mittäter Michael S. nd Renato S. je 18 Jahre Zuchthaus. Schürch will in den nächsten Tagen entscheiden, ob er ans bernische Obergericht gelangen will: Weil die 16-jährigen Zuchthausstrafen im Vergleich zu ähnlichen Fällen «eher milde» seien. Die Verteidiger von Michael S. nd Renato S. wollten sich gestern noch nicht dazu äussern, ob sie die Appellation ergreifen. sgt