Lausanne ? Die sechs rechtsextremen Schläger von Frauenfeld müssen wegen des brutalen Überfalls auf zwei Jugendliche definitiv zwischen fünf und sechseinhalb Jahre ins Zuchthaus. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerden ab. Der Fall hatte 2003 landesweit Aufsehen erregt; ein Opfer ist seither schwerstbehindert.
Das Thurgauer Obergericht hatte die heute zwischen 22 und 27 Jahre alten Schläger im Mai letzten Jahres wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung zu Zuchthausstrafen verurteilt. Die Schläger gelangten aber ans Bundesgericht ? sie fochten insbesondere die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung an.
Für die Lausanner Richter besteht gemäss dem gestern veröffentlichten Urteil aber kein Zweifel, dass die Täter in der Schlussphase ihres Angriffs den Tod beziehungsweise die schwere Körperverletzung in Kauf genommen hatten.