Geldstrafe für Rassendiskriminierung

NeueZürcherZeitung

Prozess vor Militärgericht

Bern, 20. April. (ap) Das Militärgericht 4 hat in Bern einen Grenadier der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. In der gleichen Sache sind schon vor einem Monat in Yverdon zwei Unteroffiziere und ein Soldat zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Es gebe keinen Zweifel, dass der Angeklagte während der Rekrutenschule im Jahr 2005 in Isone rassistische Äusserungen gemacht und den Hitlergruss nachgeahmt habe, sagte der Gerichtspräsident. Das Gericht stützte sich vor allem auf die Aussage des letzten der insgesamt neun vorgeladenen Zeugen. Dieser hatte unter anderem erklärt, er habe unmissverständlich gehört, wie der Angeklagte gesagt habe, Juden und Schwarze müssten vergast werden.

Auch die anderen Zeugen hatten den Angeklagten aus dem Kanton Schwyz zwar als rechts oder rechtsextremistisch eingestuft, erinnerten sich aber nicht mehr an konkrete Äusserungen oder gaben an, von ihm nie ernstgemeinte fremdenfeindliche Sprüche gehört oder den Hitlergruss gesehen zu haben. Der Gerichtspräsident erklärte jedoch, eine glaubhafte Aussage genüge, um den Tatbestand als gegeben zu erachten. Für die Geldstrafe wurde eine Probezeit von zwei Jahren angesetzt. Zudem muss der vollberufliche Eishockeyspieler die Verfahrenskosten von 2500 Franken tragen. Mit dem Urteil blieb das Militärgericht 4 unter der Forderung des Auditors, der 15 Tagessätze zu 150 Franken verlangt hatte.