Gefängnis für Skinheads

Erste Urteile nach dem Überfall in Hochdorf

Zu bedingten Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten wurden 40 Skinheads verurteilt, die 1995 ein Konzert in Hochdorf überfallen hatten. Drei weiteren Tätern drohen härtere Strafen

Autor: VON CHRISTIAN SIEGWART, LUZERN

 

Bewaffnet mit Baseballschlägern, Ketten und Pfeffersprays hatten Rechtsradikale am 4. November 1995 ein Festival für Völkerfreundschaft in Hochdorf gestürmt. Die zum Teil vermummten Täter liessen zehn verletzte Konzertbesucher und ein verwüstetes Lokal zurück. 56 Skinheads haben während der polizeilichen Ermittlungen gestanden, an der kurzfristig organisierten „Aktion“ beteiligt gewesen zu sein.

 

40 Täter hat das Amtsstatthalteramt Hochdorf mit bedingten Gefängnisstrafen zwischen sechs Wochen und drei Monaten sowie mit beträchtlichen Bussen bestraft. Sie wurden laut einer Mitteilung vom Dienstag des Angriffs, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und zum Teil der einfachen Körperverletzung für schuldig befunden. 13 der am Überfall in Hochdorf beteiligten Skinheads waren zur Tatzeit jünger als 18 Jahre. Diese Strafuntersuchungen hat das Amtsstatthalteramt Hochdorf deshalb den zuständigen Jugendanwaltschaften und Jugendgerichten abgetreten.

 

Das Amtsstatthalteramt kann Gefängnisstrafen bis höchstens drei Monate und Bussen bis zu 3000 Franken aussprechen. Weil es für den Rädelsführer und zwei weitere Mittäter ein höheres Strafmass für angemessen erachtet, überlässt es die Beurteilung dieser drei Fälle dem Luzerner Kriminalgericht. Der Drahtzieher wird sich in Luzern auch für einen Vorfall vom 23. September 1995 in Zürich verantworten müssen. Gemeinsam mit sechs der Mitangeklagten hatte er damals an den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande einer Anti-EU-Kundgebung teilgenommen.