kath.ch Das Bundesamt für Justiz sieht das Verbot von Nazi-Symbolen als grosse Herausforderung, eine baldige Lösung scheint nicht in Sicht.
Nazi-Symbole sind in der Schweiz, anders als in Nachbarländern wie Deutschland, nach wie vor erlaubt, obgleich ein Verbot immer wieder gefordert wird (tachles berichtete). Nun hat das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement bekannt gegeben, dass die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen «eine grosse Herausforderung» wäre. Im «Bericht zur Rechtslage und zu möglichen Varianten zur Umsetzung eines Verbots sowie Darstellung der Vor- und Nachteile», der am 15. Dezember erschienen ist, heisst es, der Gesetzgeber habe sich bei der Verabschiedung von Artikel 261bis StGB dafür entschieden, keine bestimmte Person beziehungsweise Personengruppe anzusprechen. Das Verbot von Symbolen solle daher auch allgemein ausgestaltet sein. Wenn die Strafnorm also ausgeweitet werden solle, so dürfte sich diese konsequenterweise nicht nur auf Nazi-Symbole beschränken, sondern müsste «alle rassistischen Symbole» einbeziehen. Es heisst: «Die befragten Praktiker waren sich einig, dass eine neue Norm zum Verbot von Nazi-Symbolen viele neue praktische Probleme aufwerfen würde, insbesondere in Bezug auf die Definition des Katalogs der Symbole.» Soll man in der Konsequenz also lieber von einem Verbot absehen als sich der Herausforderung zu stellen, eine Lösung zu finden?
Es herrscht Rechtsunsicherheit
Die Gesellschaft gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) ist anderer Meinung und spricht sich in ihrer Medienmitteilung dezidiert für eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm (Artikels 261bis StGB) aus, wie das Bundesamt für Justiz als mögliche Handlungsvariante aufführt. Es heisst: «Die GRA setzt sich für die Schaffung einer allgemeingültigen Norm ein, welche Symbole unter Strafe stellt, wenn diese für Ideologien stehen, die rassistisch konnotiert sind, Gewalt verherrlichen, elementare Menschenrechte missachten und bestimmten Menschen ihre Daseinsberechtigung absprechen.» Aktuell sind nationalsozialistische Symbole nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. Die Gerichte müssen also entscheiden, wie sich beispielsweise passives Zurschaustellen von Nazi-Symbolen von aktivem Werben für den Nationalsozialismus unterscheidet. Diese Praxis sei, so die GRA, «nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch kaum praktikabel». Sie führe zu Rechtsunsicherheit. Eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene sei daher notwendig, um Klarheit zu schaffen.
Keine Einigung in Sicht
Schon seit Jahren scheitern Versuche, rassistische, extremistische und diskriminierende Symbole zu verbieten, da bisher keine Einigung über eine Liste solcher Symbole erzielt werden konnte. Da der aktuelle Bericht nun betont, dass ein Verbot nationalsozialistischer, rassistischer und extremistischer Symbole möglich, aber anspruchsvoll wäre, geben sich der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) pragmatisch, in ihrer Mitteilung an die Medien ist zu lesen: «Um den Prozess zu einem Verbot zu vereinfachen, fordern der SIG und die PLJS in einem ersten Schritt eine Fokussierung auf Nazi-Symbole.» Diese Forderung klingt zwar logisch, ignoriert aber das Anliegen des Bundesamts für Justiz, das ja ausdrücklich in seinem Bericht festhält, eine Ausweitung der Strafnorm nicht nur auf Nazi-Symbole zu beschränken. Eine schnelle Lösung scheint also nicht in Sicht und in der Konsequenz ist es demnach nach wie vor erlaubt, zu privaten Zwecken beispielsweise ein T-Shirt mit Hakenkreuz zu tragen. Gegen ein Verbot rassistischer Symbole entschied der Bundesrat bereits im Sommer 2010 – und er bekräftigt seine Argumente nun, mehr als zwölf Jahre später, erneut. Damit ist die Schweiz nach wie vor eines von wenigen Ländern, die die öffentliche Verwendung von Hakenkreuzen, Hitlergruss und Ku-Klux-Klan-Symbolik nicht bestrafen.