«Flasche ist kein Wattebausch»

Südostschweiz

Zur falschen Zeit am falschen Ort stand ein Jugendlicher am letztjährigen Kaltbrunner Jahrmarkt. Am Rande einer Rauferei traf ihn eine Bier- flasche mit voller Wucht am Kopf. Gestern kam der Fall vor das Kreisgericht Gaster-See.

Von Silvan Stricker

Uznach/Kaltbrunn. – Daran, wie es passiert ist, kann sich der Kaltbrunner B. nicht mehr erinnern. Er weiss nur noch, dass er sich umgedreht hat und dann im Krankenwagen erwacht ist. Dabei wollte er sich mit seinen Kollegen doch nur etwas am Kaltbrunner Jahrmarkt vergnügen und den Geburtstag einer Freundin feiern. Doch der friedliche Marktbummel wird jäh unterbrochen. An den Folgen der Nacht vom 6. Oktober 2005 leidet der Jugendliche noch heute.

Schlägerei beim Autoscooter

Auch L. aus Schänis besuchte den Kaltbrunner Jahrmarkt mit Freunden. Als sie gegen 23 Uhr beim Autoscooter vorbei kommen, sehen sie, wie ein junger Mann einen ihrer Kollegen ins Gebüsch drückt. Sofort eilen sie ihrem Kollegen zu Hilfe. In der Folge kommt es zu einer grösseren Rauferei.

L. hat nach eigenen Angaben zwei Bierflaschen in den Händen. Eine leere und eine halbvolle. Einige Biere hat der junge Mann wohl auch schon intus, die spätere Alkoholprobe ergibt 1 Promille. Was dann genau passiert, ist unklar. L. sagt, dass er die leere Bierflasche fallen gelassen habe. Beobachter geben zu Protokoll, er habe sie hingeworfen. Eine weitere Bierflasche sollte bald zum Unglück führen.

Wer warf die Flasche?

B. will nur noch schnell mit seinen Kollegen eine letzte Runde um den Jahrmarkt drehen. Seinen Eltern hat er versprochen, dass er bald nach Hause komme. Als die Jugendlichen beim Autoscooter vorbeikommen, sehen sie den Menschenauflauf um die Rauferei. Plötzlich zerspringt in der Nähe eines Kollegen von B. eine Bierflasche am Boden. Dieser dreht sich um, B. tut es ihm gleich. Dann passiert es: Eine weitere Bierflasche trifft B. voll am Kopf. Er bleibt regungslos liegen. Mit schweren Gesichtsverletzungen wird er ins Spital Uznach eingeliefert. Einen Tag später muss er ins Kantonsspital St. Gallen überführt werden.

Vor dem Kreisgericht Gaster-See sagte L. gestern, dass er nicht mehr wisse, was mit der zweiten Bierflasche in seiner Hand passiert sei. Beobachter hatten indes gegenüber der Polizei angegeben, das L. die Flasche geworfen habe. Mit voller Wucht soll er sie laut Anklageschrift in die Menschenmenge geschleudert haben. Damit habe er Verletzte in Kauf genommen. Das Verhalten zeuge von erheblicher Gewaltbereitschaft.

L. wies die Anschuldigungen von sich. «Ich habe die Flasche sicher nicht geworfen», sagte er bei der Befragung durch den Richter. Dies obschon er die Tat laut Polizei bei seiner Verhaftung zugegeben haben soll. «Ich habe gegenüber dem Polizisten lediglich bejaht, dass ich derjenige bin, der beschuldigt wird», erklärte er.

An den genauen Hergang könne er sich heute kaum mehr erinnern, sagte L. Es seien aber diverse Flaschen geflogen. «Das ist normal, wenn 20 Leute mit Flaschen in der Hand aufeinander losgehen.» Er selber sei viel zu weit weg gestanden, als dass er das Opfer hätte treffen können.

Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er gesagt, er werde nur deshalb der Tat bezichtigt, weil sich bei der Rauferei anwesende Ausländer gegen ihn verschworen hätten. Dies obschon der Polizei auch Aussagen von Schweizern vorliegen. Während der Verhandlung meinte er dann nur noch, dass man bei so einem Vorfall halt einfach einen Schuldigen suche.

«Rechtsextremes Weltbild»

Der Anwalt des Opfers verurteilte das «rechtsextreme Weltbild», das in den Akten zum Vorschein komme. Den Aussagen von L. mochte er keinen Glauben schenken. Er sei überzeugt, dass die Untersuchung sorgfältig und kompetent geführt worden sei. Ob die Flasche gezielt auf seinen Mandanten geworfen worden sei, spiele bei der Strafbemessung keine Rolle. «Eine Bierflasche ist kein Wattebäuschen.»

Der Strafantrag lautet auf 6 Monate bedingt wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung. Daneben fordert der Anwalt des Opfers für seinen Mandanten Schadenersatz und 5000 Franken Schmerzensgeld.

B. leidet noch heute unter den Folgen des Unglücks. Er habe Probleme mit der Nasenatmung, sodass er bei seinem Hobby, dem Inline-Hockey, vielfach kaum mehr Luft bekäme. Nachts wache er öfters auf. Ausserdem leide er seit dem Vorfall unter Kopfweh. Ebenfalls zurück bleiben Narben, körperliche wie seelische.