Familie wird mit rassistischen Zetteln im Briefkasten belästigt

20 Minuten.

Eine unbekannte Person hat einer Bieler Familie mit türkischem Nachnamen rassistische Zettel in den Briefkasten gelegt. Diese hat nun Anzeige erstattet.

Darum gehts

  • Eine Bieler Familie mit türkischen Wurzeln fand kürzlich rassistische Zettel im Briefkasten.
  • Die Fachstelle Diskriminierung und Rassismus rät bei solchen Fällen genau Protokoll zu führen und Anzeige zu erstatten.
  • Die Familie hat den Vorfall der Polizei gemeldet.

Als die Familie Z.* aus Biel kürzlich den Briefkasten leerte, machte sie eine unangenehme Entdeckung. «Jemand hat uns Zettel mit rassistischen Sprüchen in den Briefkasten geworfen», sagt Baris Z. zu 20 Minuten. Auf den handgeschriebenen und laminierten Zetteln standen rassistische Aussagen wie: «Raus mit euch sagt Allah». Die Familie hat sich daraufhin bei den Nachbarn erkundigt, ob diese ähnliche Zuschriften bekamen. «Wir waren anscheinend die einzigen», so Baris Z.

Offenbar störte sich die Person am türkischen Nachnamen der Familie. «Ich bin hier zur Schule, bin hier aufgewachsen und habe bislang noch nie solche Erfahrungen machen müssen», sagt Baris Z. Im Quartier sei die Familie bestens vernetzt und in gutem Austausch mit den Nachbarn. Wer hinter der Aktion steckt ist nicht bekannt. Trotzdem hat Baris Z. nun Anzeige bei der Polizei erstattet. «Auch wenn die Person nicht die intelligenteste zu sein scheint, ist es nicht lustig, solche Sachen zugeschickt zu bekommen. Gerade für meine Eltern.»

Fachstelle rät zur Anzeige

«Die Zettel sind sehr schockierend und angsteinflössend für die betroffene Familie», sagt Gina Vega, Leiterin der Fachstelle Diskriminierung und Rassismus von humanrights.ch. Gerade weil die Nachrichten in den persönlichen Briefkasten am Wohnort der Familie geworfen wurden: «An dem Ort, wo sie sich am wohlsten und sichersten fühlen sollten. Die Zettel wirken drohend und verletzten zugleich die Privatsphäre der Familie.»

Die Leiterin der Fachstelle empfiehlt in solchen Fällen Anzeige zu erstatten, die Zettel aufzubewahren und Protokoll darüber zu führen, wann und wo sie gefunden wurden. «Die Zettel können auf unterschiedliche Ebenen straffrechtlich verfolgt werden.» Um Ängste, Ohnmacht oder Bedrohungen zu verarbeiten rät Gina Vega, sich an eine kostenlose Beratungsstelle für Rassismusopfer zu wenden.

Kein Einzelfall

Vorfälle, wie sie die Familie Z. aus Biel erlebt hat, sind keine Einzelfälle. «In den letzten Jahren, wurden einige ähnliche Vorfälle beim Beratungsnetz für Rassismusopfer gemeldet», sagt Vega. Oft handle es sich aber um Meldungen von Flugblättern, Flyer oder Zeitschriften mit rassistischem Inhalt, die unerwünscht im Briefkasten gefunden werden. «Was aber nicht heisst, dass solche Vorfälle wie die der Bieler Familie nicht öfters passieren und gravierende Auswirkungen für die Betroffenen haben.»

*Name der Redaktion bekannt


Sind die gefallenen Äusserungen strafrechtlich relevant?

Rassistische Äusserungen sind dann rechtliche relevant, wenn sie eine Person oder Gruppe aufgrund ihrer «Rasse» Ethnie oder Religion herabsetzen und damit ihre Menschenwürde verletzt wird. Zusätzlich muss eine Äusserung öffentlich sein. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind und die Äusserung somit strafbar ist, beurteilen die Strafverfolgungsbehörden.

«Die schriftlichen Äusserungen, welche die Familie in ihrem Briefkasten fand, sind herabsetzend und könnten allenfalls gegen Art. 261bis StGB verstossen», sagt Alma Wiecken von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.