bel. Die Akte Jürg Scherrer, Bieler Polizeidirektor und Präsident der Freiheitspartei Schweiz, wird nicht ans Gericht überwiesen. Der Bieler Untersuchungsrichter Patrick Robert-Nicoud und Staatsanwalt Pascal Flotron sind zum Schluss gekommen, dass die Äusserung Scherrers in einem Interview mit dem Westschweizer Radio Ende April, der Holocaust sei «ein Detail der Geschichte», nicht gegen Artikel 261 bis des Strafgesetzbuches, die Antirassismusstrafnorm, verstösst.
Bei der Beurteilung des Falls ist es laut Flotron vor allem darum gegangen, die Frage zu klären, ob Scherrer mit seinen Äusserungen einen Völkermord «gröblich» verharmlost. Die genaue Analyse des Interviews habe gezeigt, dass Scherrer «Schwierigkeiten mit dem Französisch hat». Er habe beispielsweise anstatt das Wort «génocide» das Wort «meurtre» gebraucht, sagt Flotron. Zudem sei das Wort «détail» nicht zuerst von Scherrer, sondern vom Journalisten gebraucht worden. Dass er den Holocaust auf die gleiche Stufe mit anderen Völkermorden stelle, könne nicht als «gröbliche Verharmlosung» bezeichnet werden, denn er mache selber keine «qualitative Wertung».
Auch wenn man von einem Exekutivpolitiker einer zweisprachigen Stadt in jeder Beziehung mehr Differenziertheit erwarten dürfte, reiche es nicht für ein Strafverfahren, sagte Flotron.