Eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten kassierte der ehemalige PNOS-Präsident wegen gewalttätigen Übergriffen. Ins Gefängnis muss der 25-Jährige aber trotzdem.
Liestal. mec. Von einem «sehr schweren Verschulden» sprach Strafgerichtspräsidentin Jacqueline Kiss anlässlich der Urteilsverkündung gegen den Gründer und ehemaligen Präsidenten der «Partei National Orientierter Schweizer» (PNOS). Dieser habe «extrem ungebremst, extrem rücksichtslos» Gewalt angewendet.
Ausschlaggebend für das Strafmass war hauptsächlich eine der sechs vorgeworfenen Gewalttaten: Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der 25-jährige Maurer vorletztes Jahr einen damals Minderjährigen am Basler Wettsteinplatz ohne Grund und ohne Vorwarnung spitalreif zusammengeschlagen hat. Die «Giftelei» zwischen dem Opfer und der Freundin des Täters rechtfertige keinesfalls ein «Empfangskomitee» von mindestens zwei Leuten, die «Gewalt als Selbstzweck» vordemonstriert hätten. Das Verhalten des Opfers an der Verhandlung habe klar gezeigt, dass dieses auch über zwei Jahre nach der Tat «massiv traumatisiert» sei. «Hier gibt es gar nichts zu entschuldigen», meinte Kiss.
Nur Körperverletzung und nicht zusätzlich Raufhandel stellte das Gericht hingegen am «Oktoberfest» 2001 in Ormalingen fest. Wie viele Bierhumpenschläge der Verurteilte abgegeben habe, könne nicht eruiert werden, aber das Opfer habe sich «sicher nicht nur passiv» verhalten. In einer angespannten Atmosphäre seien sich zwei verfehdete Gruppen gegenüber gestanden. Doch ob es sich um «individuelle Hahnenkämpfe» oder um eine Abrechnung zwischen PNOS-Mitgliedern, Skin-heads und anderen Gruppierungen gehandelt habe, müsse unklar bleiben.
So wie dies der Verteidiger des Verurteilten, Dietmar Grauer-Briese, verlangt hatte, hütete sich das Gericht davor, das politische Engagement und die individuellen Handlungen des Täters zu vermischen. «Die PNOS ist schliesslich nicht verboten», präzisierte Kiss, bemerkte allerdings, es sei erschreckend, dass in den letzten Jahren parallel zur Politisierung des Verurteilten auch seine Anwendung von Gewalt zugenommen habe. Vor Gericht habe dieser sich selber als Opfer betrachtet, das sich habe zur Wehr setzen müssen. Immerhin habe er auch den Willen gezeigt, sein Leben zu ändern, indem er sich vom rechtsextremen Milieu zu distanzieren versuche, was nicht leicht sei.
16 Monate Gefängnis hatte schon Staatsanwältin Caroline Horny verlangt. Die Strafe ist mit vier Jahren Bewährungsfrist verbunden, zudem wird der Verurteilte unter Schutzaufsicht gestellt und verpflichtet, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Ins Gefängnis wandert der Mann auf jeden Fall, denn er muss eine bedingte Vorstrafe von 40 Tagen absitzen, weil er im Militärdienst wiederholt Aufgebote versäumt hatte.