Der Landbote: Meilen Ein 23-Jähriger, der früher in der Neonaziszene verkehrte, hat in Stäfa auf einen Nebenbuhler eingestochen. Das Bezirksgericht Meilen hat ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.
Der Kampf hätte tödlich enden können: In der Nacht auf Heiligabend 2012 stach ein heute 23-Jähriger mit einem 25 Zentimeter langen Bajonett auf seinen Nebenbuhler ein. Der Täter, der aus einer zerrütteten Familie stammt und ab dem zwölften Lebensjahr in rechtsextremen Kreisen verkehrte, suchte sein Opfer in dessen Wohnung in Stäfa auf. Er wollte dort seine Freundin abholen, die sich mit dem Stäfner auf eine Affäre eingelassen hatte. Als die beiden Männer aufeinandertrafen, kam es zu einem Gerangel: Der Stäfner verteidigte sich mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser, das ihm schliesslich entglitt. Dann stach der Angreifer mit dem Bajonett auf den knienden Mann ein – mitten in die Herzregion. Das Opfer konnte den Stich mit dem Handgelenk abwehren und verletzte sich deshalb nur geringfügig.
Vorsätzlicher Tötungsversuch
Für das Bezirksgericht Meilen handelt es sich um eine versuchte vorsätzliche Tötung. Es verurteilte gestern den Täter zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. 15 Monate U-Haft werden ihm angerechnet.
Das Gesicht in den tätowierten Armen und Händen vergraben, nahm der Beschuldigte das Ur- teil entgegen. Seine anwesende Freundin weinte leise. Gemäss eigenen Angaben ist der junge Mann, der seit seinem achtzehnten Lebensjahr eine IV-Rente bezieht und bevormundet ist, nicht mehr in der Neonaziszene aktiv. In dieser hatte er sich Kampftechniken angeeignet, die er auch gegen seinen Widersacher einsetzte. So machte er geltend, er habe diesem mit dem Messer in der Hand lediglich einen gezielten Faustschlag auf den Brustkorb verpassen wollen.
Der Verteidiger plädierte deshalb auf versuchte schwere Körperverletzung und eine Strafe von 30 Monaten. Die Staatsanwältin beantragte acht Jahre. Das Gericht folgte ihrer Forderung weitgehend. Die beschönigenden Aussagen des Beschuldigten seien nicht glaubhaft. Er habe das Bajonett während des Kampfs unmöglich unter Kontrolle haben können und somit den Tod seines Konkurrenten in Kauf genommen.
Unter Drogen
Der Ex-Skinhead, der schon mit neun Jahren Partydrogen nahm und sich mit zwölf Jahren zum ersten Mal Heroin spritzte, hat die Tat unter Drogeneinfluss verübt. Dem Opfer muss er eine Genugtuung von 4000 Franken bezahlen. Bereits 2011 hatte er in Uster einem Nebenbuhler das Nasenbein gebrochen. Michel Wenzler