Dagegen ging der Journalist in Berufung. Oberrichter Christoph Spiess erklärte in der Begründung des Freispruchs, ob das Wort «rechtsextrem» ehrverletzend sei, komme auf den Kontext an. Der Redaktor habe aufzeigen wollen, dass ein T-Shirt einer Band, die sich nicht als politisch sehe, benutzt werde, um etwas anderes damit auszusagen. Die Aufzählung in der Legende mit den zwei anderen Bands sei grenzwertig. Würde die Aufzählung für sich allein stehen, könnte sie ehrverletzend sein, in diesem Kontext aber nicht
Im April 2013 trat die Band auch in der Bodenseearena in Kreuzlingen auf. Trotz Bedenken blieb die Stimmung ruhig.