Die BZ hat über das Interview mit den Rechtsrockern von «Indiziert » keine rassendiskriminierenden Aussagen verbreitet.
Gross war die Aufregung, nachdem die Rocker der rechtsextremen Band Indiziert im Sommer der BZ ein Interview gegeben hatten. Mit ihren Aussagen ? die vier gaben unter anderem zum Besten, dass «ein Dunkelhäutiger (?) nicht in die Schweiz» gehöre ? habe nicht nur die Band möglicherweise gegen das Antirassismusgesetz verstossen, hiess es. Sondern womöglich auch die Zeitung, die diese Gedanken veröffentlicht hatte. Die Mühlen von Polizei und Justiz begannen zu mahlen.
Nun, ein halbes Jahr später, verlaufen die Ermittlungen im Sand. «Auf die Strafanzeige (?) wegen Verbreitung von rassendiskriminierenden Äusserungen (?) sei nicht einzutreten», hält Untersuchungsrichter Marcel Meier in einem Schreiben fest. Das Verfahren, das die Polizei gegen den BZ-Journalisten Johannes Hofstetter, der das Interview geführt hatte, sowie gegen BZ-Chefredaktor Michael Hug angestrengt hatte, sei automatisch hinfällig.
Gestützt auf ein Urteil
In seiner Begründung stützt sich Meier auf einen Entscheid, den der Burgdorfer Gerichtspräsident Jürg Bähler bereits im November gefällt hatte. Dieser kam gerade auch mit Blick auf die Inhalte zweier CDs zum Schluss, dass die Band in einzelnen Passagen zwar «klar fremdenfeindlich» sei, dass aber ein Verstoss gegen das Gesetz «nicht vorliegt respektive nicht nachgewiesen werden kann».
Und konkret zum Interview: «Mit der verkürzten Aussage, einem dunkelhäutigen Journalisten kein Interview geben zu wollen, ist der (?) Tatbestand noch nicht erfüllt.» Vielmehr hätte für einen Schuldspruch «ein Aufruf zu Hass oder Diskriminierung auf Grund der Rasse, Ethnie oder Religion beziehungsweise eine Diskriminierung oder Herabsetzung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise auf Grund von Rasse, Ethnie oder Religion» geschehen müssen.