Aargauer Zeitung.
Das Basler Strafgericht verurteilt den rechtsextremen Politquerulanten wegen seiner rassistischen und sexistischen Aussagen in Videos.
Für den umstrittenen Grossrat Eric Weber (Volksaktion) stand gestern vor dem Gericht viel auf dem Spiel. In früheren Verhandlungen vor dem Basler Strafgericht war er immer mit Geldstrafen davongekommen. Für den Ausgesteuerten, der bei seiner Mutter wohnt und als einziges Einkommen seine 500 bis 1500 Franken Entschädigung als Grossrat angab, hatte dies in der Vergangenheit kaum abschreckende Wirkung.
Gestern nun verlangte die Staatsanwältin eine unbedingte Freiheitsstrafe von fast fünf Monaten. Anlass für die neuste Anklage waren eine Reihe von Handyvideos, die Weber in den sozialen Medien verbreitet hatte, und ein Wahlkampfflyer. Auf diesem hatte er gegen Ausländer gehetzt. Pikant: Unter anderem übernahm Weber für den Flyer Laternenverse vom fremdenfeindlichen Sujet der Alten Garde der Alten Stainlemer, die vor drei Jahren für Diskussionen sorgte. Während die Fasnachtsclique aber straffrei ausging, verurteilte das Strafgericht Weber unter anderem wegen dieser Zeilen wegen Rassendiskriminierung. Ebenfalls unter diesen Straftatbestand fällt ein Video, das Weber – kaum wieder im Amt – im Frühjahr 2021 im Innenhof des Rathauses aufgenommen hat. Darin äusserte er sich herablassend über Menschen aus Afrika.
Trotz Verfahren drehte Weber weitere Videos
Dazu hatten mehrere Politikerinnen Anzeige gegen den rechtsextremen Politiker eingereicht. Der aufsehenerregendste Vorfall war sicherlich ein Video, das Weber vor dem Haus der Basta-Nationalrätin Sibel Arslan drehte, wo er sein Hinterteil entblösste und dieses an ihrem Briefkasten rieb.
Und obwohl Arslans Anwalt Stefan Suter, der für die SVP im Grossen Rat sitzt, eine superprovisorische Verfügung durchgesetzt und die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet hatte, machte Weber weiter. In einem weiteren Video im Frühling 2021 beleidigte er Parlamentskolleginnen im Grossen Rat aufs Derbste. Die zwei Grossrätinnen Jessica Brandenburger und Tonja Zürcher stellten daraufhin Strafantrag.
«Sibel Arslan wird seit Jahren von ihm gestalkt»
Vor Gericht flüchtete sich Weber in Ausreden, Ausflüchte und wirre Plädoyers. Er habe die Filme nicht selber ins Internet gestellt, versuchte sich Weber herauszureden. Das Video vor Arslans Wohnung sei ein spontaner Freudentanz gewesen. Immer wieder setzte Weber bei der Befragung zu kruden Verschwörungstheorien an, bis ihn der Gerichtspräsident René Ernst stoppte: «Sie sind auf dem besten Weg, ins nächste Verfahren zu schlittern, wenn Sie hier andere Leute beschuldigen.»
Er werde keine solchen Videos mehr machen, versprach Weber wenig glaubhaft. Und auch die halbherzige Entschuldigung überzeugte nicht. Deshalb forderte die Staatsanwältin auch eine Freiheitsstrafe statt wie in diesem Strafrahmen üblich eine Geldstrafe. Weber missbrauche sein Amt, um gegen Ausländer zu hetzen. Die Filme seien ein privater Rachefeldzug gegen Frauen.
Das Video sei nur der Tiefpunkt, so Anwalt Suter: «Frau Arslan wird seit Jahren von Herrn Weber gestalkt. Nun gilt es, ihn endlich einmal in die Schranken zu weisen.» Die Strafe müsse hoch ausfallen, damit das Ganze aufhöre. Auch der Vertreter von Brandenburger und Zürcher, SP-Grossrat Christian von Wartburg, machte klar, dass keine weiteren Aktionen mehr geduldet werden: «Meine Mandantinnen können ihm nicht ausweichen, weil er auch zum Parlament gehört. Sie sind nicht bereit, solche Videos weiter hinzunehmen.»
Gericht geht bei Sexismus weiter als Rechtssprechung
Letztlich sprach das Strafgericht Weber schuldig wegen mehrfacher Rassendiskriminierung, übler Nachrede und Beleidigung. In zwei weiteren Punkten gab es einen Freispruch. Auch deshalb beliess es das Gericht bei einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Franken. Dazu kommen Genugtuungszahlungen an die drei Frauen zwischen 1300 und 2000 Franken plus deren Anwaltskosten.
In der Urteilsbegründung wählte der Gerichtspräsident deutliche Worte: «Sexistisches Bashing der übelsten Sorte, absolut unterste Schublade» seien die Videos gewesen. Beim Schuldspruch wegen übler Nachrede ging das Strafgericht gar deutlich weiter als die bundesgerichtliche Rechtssprechung: Demgemäss muss eine Person als unmoralisch dargestellt werden, damit eine Aussage strafbar ist. Das Basler Strafgericht ist der Auffassung, dass diese enge Auslegung nicht mehr zeitgemäss ist und die üblen sexistischen Beleidigungen für eine solche Ehrverletzung ebenfalls ausreichen. Dies könnte Signalcharakter für weitere Fälle haben.