Blick vom 10.12.2009
Ein Skinhead läuft Amok: Zuerst schlägt er Pierre Guex (18) die Zähne aus. Dann sticht er einen Mann ab.Monica Fahmy
Pierre Guex hat zwei ausgeschlagene Zähne, eine Erinnerung an den Skinhead Gaetan M.* (21). Guex hatte Glück, denn zwei Stunden nach dem Faustschlag rammte der Walliser Rechtsextreme einem 26-Jährigen ein Messer in den Hals.
Freitagnacht, 23.55 Uhr. Der Gittarist Pierre Guex packt nach einem Konzert in der Bar Le Milord in Saxon VS seine Instrumente zusammen. «Plötzlich spürte ich einen Schlag auf den Nacken», erzählt der Teenager der Zeitung «Le Matin». «Ich drehte mich um, spürte eine Faust im Gesicht und meine Zähne im Mund.»
Ein Kollege ruft die Polizei. Während Guex ins Spital von Martigny gefahren wird, reden die Polizisten auf Gaetan M. ein. Sie lassen ihn laufen.
«Hätte die Polizei den betrunkenen Skin verhaftet, hätte er niemanden mit dem Messer verletzen können», regt sich Guex auf. Gaetan M. geht nämlich vom Le Milord weiter in die Disco La Bastide in Saillon VS.
Im Fumoir fängt der Skin Streit an mit einem 26-jährigen Schweizer kosovarischer Herkunft. Der massregelt M., denn dieser brüllt laut Augenzeugen rechtsextreme Parolen herum und macht Hitler-Grüsse. Doch die Kritik des Secondos kommt beim Skin schlecht an. Er zückt sein Messer – und sticht zu.
Aus dem Hals des 26-Jährigen fliesst Blut. Er torkelt durch die Disco, bleibt liegen. Nur der Ersten Hilfe seiner Kollegen ist zu verdanken, dass er noch lebt. Er verliert drei Liter Blut und ist heute noch im Spital von Sion
«Wir konnten noch nicht mit ihm sprechen», sagt Untersuchungsrichter Dominique Lovey. Den Messerstecher Gaetan M. hat er bereits einvernommen. «Seine Aussagen sind sehr vage», sagt Lovey. Der Skin sitzt in U-Haft. Der Richter wird noch etliche Leute befragen. Es sei «gut möglich, dass der Verdächtige Alkohol getrunken hat.»
M.s Eltern sind über die Tat ihres Sohnes geschockt. Zu «Le Matin» sagen sie: «Als Eltern sind wir traurig, dass ein junger Mann schwer verletzt wurde. Unsere Gedanken sind beim Opfer und seiner Familie.»
*Name der Redaktion bekannt