Wegen wiederholter Gewaltanwendung steht der Mitbegründer und Ex-Präsident einer rechtsextremistischen Partei vor Gericht.
Liestal. mec. Wegen mehrfachem Angriff und einfacher Körperverletzung sowie wegen Drohung muss sich seit gestern der Mitbegründer und ehemalige Präsident der «Partei national orientierter Schweizer» (PNOS) vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag traten neben dem Opfer zahlreiche Zeugen auf, die untereinander noch einige Rechnungen offen haben, so dass Strafgerichtspräsidentin Jacqueline Kiss mehrmals dazu aufrufen musste, auf den Gebrauch von ehrverletzenden Ausdrücken wie «Nazischwein» oder «linkes Gesindel» zu verzichten.
Konkret geht es um insgesamt sechs Fälle. Unter anderem soll der 25-jährige Angeklagte im Sommer vor zwei Jahren, anlässlich der 500-Jahr-Feiern in Basel, am Wettsteinplatz einen Minderjährigen spitalreif geschlagen haben, zusammen mit seinem Kollegen und PNOS-Mitbegründer, der für die Tat schon zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt worden ist. Der Angeklagte bestritt seine Beteiligung nicht grundsätzlich, meinte jedoch, seine Freundin sei im Tram vom Opfer massiv bedrängt und beleidigt worden, er sei von ihr per SMS benachrichtigt worden, er solle sie schützen, da sie eh auf dem Weg zu ihm unterwegs gewesen sei.
SS-Zeichen am Revers
Die Freundin selber konnte nicht mehr befragt werden, da sie in der Zwischenzeit verstorben ist. Mehrere Freunde des Opfers, die als Zeugen vor Gericht gerufen waren, sprachen übereinstimmend davon, die rein verbale Auseinandersetzung im Tram sei von der Freundin ausgegangen, die wegen einiger Bierflaschen über «Scheissalkis» geschimpft haben soll, worauf sie sich über das SS-Zeichen an ihrem Revers lustig gemacht hätten.
Denn die Freundin verkehrte, wie damals der Angeklagte selber und weitere vermutlich an der Strafaktion Beteiligte, in Oberbaselbieter Skinhead-Kreisen. Dass er, wie das Freunde des Opfers einhellig beteuerten, einen ganzen Stosstrupp aus mindestens fünf Aktivisten der rechtsextremen Szene für die Strafaktion am Wettsteinplatz mobilisiert haben soll, bestritt der Angeklagte allerdings vehement.
Weniger einheitlich waren gestern die Zeugenaussagen in einem weiteren Fall: Am Ormalinger «Oktoberfest» am 1. Mai 2001 soll der Angeklagte einem italienischstämmigen Festbesucher ein Mass-Bierglas auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer konnte deswegen keine Lehrabschlussprüfung absolvieren und ist seither arbeitslos. Der Angeklagte sprach von einem einzigen Schlag, und zwar aus Notwehr, das Opfer und seine Kollegen sei schliesslich als «Skinhead-Jäger» bekannt gewesen. Dieses sprach von «sieben, acht Schlägen» mit dem Bierglas. Eine ganze Gruppe von Rechtsradikalen habe es an jenem Abend allein auf ihn abgesehen gehabt. «Sie wollten gezielt meine Zukunft zerstören.»
Nur halbherzig entschuldigt
Trotz seines zugegebenen Einsatzes von Gewalt wollte sich der Angeklagte gegenüber seinen anwesenden Opfern nur nach Aufforderung der Gerichtspräsidentin und nur halbherzig entschuldigen. «Ich sehe mich selber gar nicht als gewalttätig an», beteuerte er, räumte allerdings ein, er habe damals mit Glatze, Springerstiefeln und Bomberjacke «schon recht provokativ» ausgesehen. Heute habe er sich, nachdem sein Leben aus den Fugen geraten sei, aus der aktiven Politik zurückgezogen, er sei jetzt verheiratet, arbeite temporär und kümmere sich um seinen kleinen Sohn.
Das Urteil wird für heute erwartet. Das Strafgericht hat bei der Bemessung des Strafmasses zusätzlich zu den beiden erwähnten Anklagepunkten diverse vorgeworfene Gewaltakte in Liestal, in Bern und in Basel zu berücksichtigen.