Dienstag in Granges
[TA/ap] – Zwei Beamte der Kantonspolizei wollten den Insassen des Ausschaffungsgefängnisses Granges gegen 02.00 Uhr abholen und ihn zum Zürcher Flughafen zu begleiten. Er sollte noch am gleichen Tag in seine Heimat abgeschoben werden.
src=“haus.jpg“ vspace=10 hspace=10 align=“left“>Der Nigerianer widersetzte sich laut Polizei derart, dass die Beamten Verstärkung anfordern mussten. «Nur durch entschlossenes Eingreifen wurde es schliesslich möglich, dem Insassen die Handschellen anzulegen», schreibt die Polizei. Kurz danach stellten die Beamten fest, dass der Gefangene keine Reaktion mehr zeigte. Sie leisteten sofort erste Hilfe und versuchten, ihn mit Beatmung zu reanimieren.
Der ebenfalls herbeigerufene Arzt konnte aber um 03.00 Uhr nur noch den Tod des Nigerianers feststellen. Wie dieser der Nachrichtenagentur AP auf Anfrage sagte, stellte er beim Toten keine äusseren Verletzungen fest. Zur Klärung der Todesursache ordnete der Untersuchungsrichter des Zentralwallis eine Autopsie an.
Der Mann befand sich gemäss Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen seit mehreren Monaten in Ausschaffungshaft. Die Walliser Justiz hatte ihn wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsgesetz in Untersuchungshaft gesetzt worden. Sein Asylgesuch war vom Bundesamt für Flüchtlinge BFF abgewiesen.
Im vergangenen März hatte sich der Mann geweigert, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren. Die Ausschaffung in Polizeibegleitung war für den Dienstag vorgesehen. Das BFF nahm zum Todesfall nicht Stellung.