Ein 27 Jahre alter Schweizer hat beim Komwestheimer Presswerk Digicon die Vervielfältigung einer CD der Gruppe Endlöser in Auftrag gegeben. Das Amtsgericht verurteilte nun den Mann wegen der Verbreitung von Propagandamitteln.
Die Musiktitel heißen „Deutscher Stolz“ und „Es ist Krieg“,“Wir sind noch Skinheads“ und „Für Deutschland“. Erscheinen sollten sie auf einer von der Schweizer Organisation White Revolution in Auftrag gegebenen Doppel-CD.
Der 27-jährige Angeklagte ist Geschäftsführer der Vereinigung. „Wir sind eine Organisation für politisches Engagement“, umschreibt der gelernte Maurer vor dem Ludwigsburger Amtsgericht die Ziele von White Revolüfion, der zehn Mitglieder angehören.“ Wie sich dieses „politische Engagement“ gestaltet, wurde während der Verhandlung deutlich. Unter anderem sollten die Stücke“Steh auf“ und „Blind“ der Gruppe Endlöser auf CD gepresst werden. Diese Titel stehen in Deutschland auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, ihre Texte werden als volksverhetzendund nationalsozialistisch eingestuft.
Dass die Verbreitung dieser Musiktitel in Deutschland verboten ist, wollte der dreifache Vater nicht gewusst haben. Mit den deutschen Gesetzen kenne er sich nicht aus. Außerdem sei die CD nicht für den deutschen bestimmt gewesen. Ausschließlich in der Schweiz habe er die CD vertreiben wollen, sagte der 27-jährige. Tatsächlich wirbt die Organisation White Revolution auf ihrer Internetseite: „Mit Hilfe der Verkaufsstellen in der Schweiz versuchenwir, auch eine breite Streuung der Produkte im In- und Ausland zu garantieren. „Auf der Seite fordert die Organisation Bands und Musiker auf, Stücke einzusenden, um Musikproduktionen auf den Markt zu bringen und so „in der National denkenden Musikszene mitzumischen“. Als Kontaktadresse wird ein Postfach im schweizerischen Erlinsbach angegeben, dem Heimatort des Angeklagten im Kanton Aargau.
Auch die Doppel-CD mit Titeln der Gruppe Endlöser, die in Kornwestheim produziert werden sollte, wird auf der Internetseite beworben. Laut Gericht ist das Machwerk aber niemals in den Handel gelangt. Zwar hatte die Firma Digico im Kreidler-Gebiet den Auftrag für die Produktion von 2000 Doppel-CDs samt Cover und Textbuch zunächst angenommen und die CDs nach zugeschickten Mustern, so genannten Master-CDs,vervielfältigt – allerdings ohne zu prüfen was sich auf den Tonträgertn befand. Als dann aber die Druckdaten fur Cover und Inhaltsliste der Musiktitel bei Digicon eintraf, schöpfte der Leiter der Auftragsabwicklung Verdacht.
„Die Titel kamen mir schon etwas merkwürdig vor“, erklärte der Mitarbeiter als Zeuge vor Gericht. Weil er sich nicht sicher gewesen sei, ob es sich um verbotenes Material handle, nahm er Kontakt zur Polizei auf.
Der Angeklagte bestand darauf, die Master-CDs zurückzubekommen. Vergebens. Das, Gericht ließ sie einziehen, mit Rücksicht auf seine finanzielle Situation verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen a 20 Euro, im Strafbefehl waren 180 Tagessätze a 30 Euro beantragt worden.
In der Schweiz muss der Familienvater zudem eine Haftstrafe verbüßen. Dort ist der 27-jährige bereits mehrfach wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, militärischer Delikte und wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.