Drei Jahre Gefängnis

Bieler Tagblatt vom 13.11.1998

Das Bezirksgericht Baden hat einen 24-jährigen Studenten wegen Brandstiftung und Rassendiskriminierung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

ap. Der Sachverhalt war unbestritten: Der Jura-Student hat in den Jahren 1995 bis 1997 unter anderem rassendiskriminierende Flugblätter hergestellt und verteilt sowie wiederholt Brandsätze gegen Asylbewerberunterkünfte geworfen. Verhaftet wurde er am 28. August 1997, zwei Tage nach einem Brandanschlag auf einen Wohncontainer in Nussbaumen.

Fünf Jahre gefordert

Die Anklage lautete auf mehrfache qualifizierte Brandstiftung, Rassendiskriminierung, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung. Staatsanwalt Peter Heuberger warf ihm vor, mehrmals wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht zu haben. Zudem habe er wiederholt öffentlich durch Wort und Schrift eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt. Er forderte vor Gericht fünf Jahre Zuchthaus. Verteidiger Martin Ramisberger forderte die bedingte Maximalstrafe von 18 Monaten. Der Angeklagte zeige Reue und habe sich auch schriftlich bei den Asylbewerbern entschuldigt.
Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts, entschied aber im Falle der qualifizierten Brandstiftungen bloss auf den mehrfach vollendeten Versuch. Gerichtspräsident Bruno Meyer bezeichnete das Verschulden des Angeklagten als massiv und sprach von perfiden, verwerflichen Straftaten mit einer stetigen Steigerung der kriminellen Energie im Verlauf von zwei Jahren. «Flüchtlings- und Asylpoltik ist eine der schwierigsten Aufgaben eines Staates.»

«Wachrütteln»

«Ich wollte die Öffentlichkeit wachrütteln», sagte der angeklagte Student beim Prozess. Er habe sich während der Kantonsschulzeit «über die linken Kollegen und Lehrer» aufgeregt. Noch vor den ersten Anschlägen habe er zusammen mit Gleichgesinnten die «Nationalistische Front Baden» (NFB) gegründet. Er sei auch mehrmals zu Skinhead-Treffen gefahren und habe Kontakte zu dieser Szene gepflegt. Vor Gericht gestand er schwere Fehler ein: «Es war nie meine Absicht, jemanden zu verletzen.»