Burgdorfs Gemeinderätin Elisabeth Zäch zieht nach dem «Courage»-Aktionstag positive Bilanz. Auch den Gemeinderat beschäftigt die Tat weiter. Er diskutierte gestern darüber, ob Gewaltbereite weggewiesen werden können.
«Ich bin hochzufrieden», sagt Burgdorfs SP-Gemeinderätin Elisabeth Zäch. Ihre Bilanz zum samstäglichen «Courage»-Aktionstag falle sehr positiv aus. «Es war eine schöne Aktion.» Bewusst habe man nicht mit einer gross angelegten Demo noch mehr provozieren wollen, sondern sich für einen «ruhigen und entspannten» Anlass entschieden. So habe man den Leuten die Möglichkeit gegeben, ihre Betroffenheit über den Gewaltakt auszudrücken, der eine Woche zuvor in Burgdorf geschehen sei.
Wo blieb der Gemeinderat?
Rund 500 Personen nahmen am Aktionstag gegen Gewalt teil. Wer sich nach Vertretern der Burgdorfer Regierung umschaute, konnte allerdings ziemlich lange suchen: Gesehen wurden nur die SP-Gemeinderätinnen Barbara Schütz und Elisabeth Zäch sowie FDP-Gemeinderat Peter Urech. «Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir Bürgerlichen die Aktion nicht unterstützen würden», hält Stadtpräsident Franz Haldimann (SVP) vehement fest. Vielmehr sei der Anlass so kurzfristig angesetzt worden, dass er und weitere Gemeinderatsmitglieder terminlich schon verplant gewesen seien. «Das ist der einzige Grund, weshalb wir nicht da waren.»
Gestaltet wurden am Samstag auch Fahnen, die in Burgdorf als Mahnzeichen aufgehängt werden sollen. Gestern wehten sie noch nirgends im Wind. «Sie brauchen zuerst noch Ösen», erklärte Elisabeth Zäch, doch am Mittwoch würden sie montiert.
Weitere konkrete öffentliche Aktionen gegen Rechtsextremismus sind derzeit in Burgdorf laut Zäch und Haldimann nicht geplant. Aber politisch werde man inhaltlich natürlich weiter an den Problemen mit Rechtsextremismus arbeiten, macht Elisabeth Zäch deutlich.
Juristische Details
Auch an der gestrigen Gemeinderatssitzung war der Gewaltvorfall von vorletztem Freitag ein Thema. Traktandiert war die Diskussion über die Anwendung des Wegweisungsartikels. «Wir müssen juristisch sehr genau prüfen, ob sich dieser Artikel aus dem Polizeigesetz bei uns überhaupt sinnvoll nutzen lässt», sagte Stadtpräsident Franz Haldimann im Vorfeld der Sitzung. Stadtschreiber Roman Schenk treffe im Moment die nötigen Abklärungen. «Es gibt sehr viele juristische Details zu klären», so Haldimann. Beispielsweise müsse genau definiert sein, welches Gebiet denn die Oberstadt oder die Altstadt umfasse. Oder auch, wie lange jemand weggewiesen werden könne. «Wenn es rechtlich geht, wären wir nicht abgeneigt, diesen Artikel anzuwenden», erklärte Haldimann. Aber wenn es juristische Zweifel gebe, werde man nach anderen Wegen suchen. Jetzt gehe es primär darum, genau über den Artikel zu beraten. «Wie rasch wir ans Ziel kommen, ist noch unklar.»
Auch für Elisabeth Zäch ist wichtig: «Dieser Entscheid muss gut überlegt sein.» Es bringe nichts, in einer emotionalen Situation einen völlig emotionalen Entscheid zu fällen. «Gerade in diesen Fällen ist ein sehr überlegtes Vorgehen nötig.» Die Grundrechte einzuschränken, wie dies durch den Wegweisungsartikel geschehe, sei «etwas vom Heikelsten». Man werde sich deshalb sehr genau mit den Vor- und Nachteilen dieses Artikels beschäftigen müssen ? dies allerdings geschah gestern Abend erst nach Redaktionsschluss.Lucia Probst