Die Sache ist noch nicht entschieden

St. Galler Tagblatt
 

In der Sache habe er „allerdings noch nicht entschieden“. Als Begründung für dieses Vorgehen schob der Untersuchungsrichter das grosse Medieninteresse für den Fall Fischbacher vor. Doch genau deswegen – weil dieses Interesse besteht – hätte man eine professionelle Information erwartendürfen, und nicht diesen Dilettantismus. Es wirkt befremdlich, wenn ein Untersuchungsrichter öffentlich und laut darüber nachdenkt, wie er dereinstentscheiden wolle. Zu wünschen wäre, dass er während des Verfahrens über einzelne Schritte und periodisch über den Stand der Ermittlungen orientiert.Am Schluss jedoch, wenn er entschieden hat, muss er die Öffentlichkeit informieren.

Bei soviel Ungereimtem bleibt ein Trost: Es ist es möglich, Einstellungsverfügungen von Untersuchungsrichtern weiterzuziehen.