Benjamin Schindler, vor dem Rechtsrock-Konzert in Willisau am letzten Samstag trafen sich Radikale im Aargau. Die dortigen Behörden wiesen sie weg. War das zulässig?
Grundsätzlich schon. Solche Massnahmen sind im Polizeigesetz des Kantons Aargau ausdrücklich vorgesehen. Allerdings nur, wenn sie sich gegen Personen richten, von denen die Polizei annehmen muss, dass sie die öffentliche Sicherheit erheblich gefährden. Ob dies hier zutraf, kann ich nicht beurteilten. Und es liegt natürlich immer auch im Ermessen der Polizei, ob eine erhebliche Gefährdung besteht. Diesen Spielraum hat die Aargauer Polizei offenbar genutzt.
In der Schweiz gilt doch aber die Versammlungsfreiheit.
Wenn eine Veranstaltung verboten werden soll, müssen reale Hinweise auf eine Bedrohung der Sicherheit bestehen – etwa, dass es anlässlich des Konzerts zu Gewalttaten kommt. Wenn es diese gab, war es zulässig, dass die Aargauer Polizei rigoros eingeschritten ist.
Anders hat sich die Luzerner Polizei verhalten. Sie liess die Geschehnisse vorerst vonstatten gehen. War das klug?
Sie hat die Situation offenbar anders eingeschätzt als die Aargauer Polizei. Oder sie hat die Versammlungsfreiheit höher gewichtet. Die Luzerner Polizei hat erst interveniert, nachdem ein Verdacht auf eine Straftat bestand. Unter grundrechtlichen Gesichtspunkten ist dieses Verhalten verhältnismässiger – auch wenn es in der Politik möglicherweise auf Unverständnis stösst.
Wie meinen Sie das?
Ich glaube, die Kantonspolizei Aargau stand unter grösserem politischem Druck, die polizeilichen Kompetenzen bis an ihre Grenzen auszunutzen.
Woher kommt dieser Druck?
In anderen Kantonen sind die Behörden stark in die Kritik geraten, nachdem sie eine eher zurückhaltende Strategie an den Tag gelegt haben – wie zum Beispiel in St. Gallen. Hätte es am Samstag in Willisau Ausschreitungen gegeben, wäre die Luzerner Polizei wohl auch unter Druck geraten.
Der Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann sagte gegenüber der «Aargauer Zeitung», man dulde keine rechtsextremen Grosskonzerte. Darf man das?
Man kann Konzerte nicht verbieten, nur weil sie politisch unerwünscht sind. Das Bundesgericht hat entschieden, dass etwa der Kanton Freiburg einen Anlass tolerieren muss, den der Islamische Zentralrat Schweiz organisiert hat – solange nicht konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der Sicherheitslage bestehen.
Das bedeutet, die Organisatorin, die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos), könnte sich gegen das Vorgehen der Aargauer Polizei wehren?
Ja. Die Pnos könnte sich beschweren. Gemäss dem Aargauer Polizeigesetz können betroffene Personen gegen die Anordnung und Durchführung von polizeilichen Massnahmen und von polizeilichem Zwang Beschwerde erheben.
Also muss der Kanton Aargau mit einem juristischen Nachspiel rechnen?
Kaum. Ich vermute, die Pnos verfolgt lieber ihr Katz-und-Maus-Spiel weiter, als es auf ein richterliches Urteil ankommen zu lassen. Ein Gerichtsverfahren kostet Geld.
Was meinen Sie mit Katz-und-Maus-Spiel?
Die Rechtsradikalen haben sich im Kanton Aargau getroffen, wo sie auf Widerstand gestossen sind. Dann sind sie in einen anderen Kanton ausgewichen, der ihnen dem Anschein nach mehr durchgehen liess.
Also machte es sich die Pnos zunutze, dass die Polizeien eine unterschiedliche Strategie verfolgten?
Die Details der Polizeieinsätze in den beiden Kantonen kenne ich nicht. Aber aufgrund der Aussagen der Aargauer Behördenvertreter deutet einiges darauf hin, dass die Kantone bewusst eine andere Strategie im Umgang mit rechtsextremen Gruppierungen verfolgen.
Wie beurteilen Sie das unterschiedliche Vorgehen?
Das ist letztlich der Preis, den wir für unseren Föderalismus bezahlen. Und das kann im Zeitalter enormer Mobilität natürlich auch gezielt ausgenutzt werden.
Man könnte glauben, dass ein Kanton sein Problem einfach in einen anderen abgeschoben hat. Müssen die Verantwortlichen die Bestimmungen vereinheitlichen und die Handhabungsweisen angleichen?
Ich würde dem Kanton Aargau nicht unterstellen, er habe sein Problem bewusst an den Kanton Luzern abgeschoben. Je nachdem hätten die Behörden in Luzern auch rigoros durchgreifen können. Sinnvoll wäre es aber, wenn die Kantone ihre Einsätze besser koordinieren würden. Ob das geschehen ist, weiss ich nicht.
Das ist in Willisau geschehen
Am letzten Samstag haben sich 150 Rechtsextreme in Willisau versammelt. Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) hatte dort ein Konzert veranstaltet. Die Luzerner Polizei war vor Ort, schritt aber erst ein, nachdem der Verdacht auf gesetzeswidrige Handlungen bestand. Laut Polizeisprecher Kurt Graf gab es Hinweise, dass eine rechtsradikale Band auftreten sollte. Bei der anschliessenden Kontrolle fanden die Polizisten eine leere Bühne vor. (kük)
Aargau rechnete mit Straftaten
Polizei Lange Zeit war unklar, wo sich die Rechtsradikalen am letzten Samstag treffen sollten. Die St. Galler Polizei gab im Vorfeld ein Verbot für solche Veranstaltungen auf dem ganzen Kantonsgebiet heraus. Und die Aargauer Polizei ging, basierend auf einem Grundsatzentscheid, gegen Personen vor, die sich in Rothrist getroffen hatten. Das ist rechtlich gesehen heikel (Interview oben). Eine Veranstaltung kann man nur dann verbieten, wenn der Verdacht auf Straftaten besteht. Laut Samuel Helbling, Sprecher des Aargauer Departementes für Volkswirtschaft und Inneres, war genau das der Fall: «Die Kantonspolizei erachtete aufgrund der vorliegenden Informationen über die Bands, die an der Veranstaltung auftreten sollten, die Voraussetzungen für Wegweisungen gemäss Polizeigesetz für erfüllt.» Nebst den Kantonen Aargau und St. Gallen haben etwa schon die Kantone Wallis und Waadt rechtsextreme Veranstaltungen verboten. (kük)