Die falsche Antwort
Joël Widmer über die fragwürdige Überprüfung der Rütli-Besucher durch den Staatsschutz
Rechtsradikale, die pöbeln, einen Bundespräsidenten niederschreien und Leute verunglimpfen, haben am 1. August auf dem Rütli nichts zu suchen. Auch anderswo nicht. Dass die Veranstalter alles Erdenkliche tun, um die braune Brut vom Rütli fern zu halten, ist verständlich. Dazu dürfen sie auch einschlägig bekannten Krawallbrüdern und äusserlich erkennbaren Neonazis den Zutritt zum Rütli verweigern. Doch zu weit geht die Überprüfung von Bürgerinnen und Bürgern, die ein Billett für die 1.-August-Feier bestellen, durch den Staatsschutz.
So widerlich die Nazi-Freunde sind, ihre verbalen Pöbeleien auf dem Rütli rechtfertigen den Austausch von sensiblen Personendaten zwischen der Polizei und einem privaten Veranstalter nicht. Macht dieses Vorgehen Schule, enden wir wieder in einem Überwachungsstaat.
Eine demokratische Gesellschaft muss eine andere Antwort auf die braunen Hasstiraden finden. Dazu gibt es das Strafrecht und die Verantwortung der Zivilgesellschaft. Begehen die Rechtsextremen Straftaten, muss man sie verfolgen und verurteilen.
Und für alle, denen die mythische Wiese wichtig ist, gibt es nur eine Lösung: Sie bestellen Billette, nehmen das Rütli möglichst zahlreich in Beschlag und treten so den Rechtsextremen entgegen. Auch der Vorschlag von SVP-Nationalrat Hans Fehr, ein paar Hundert stämmige Schwinger aufs Rütli einzuladen, ist nicht abwegig.